Dienstag, 19. Februar 2019

Neue Aktuelle Bundesbankrundschreiben zu AnaCredit

Frank Günther, Seniorberater Kreditregulatorik, FCH Consult GmbH

Die Deutsche Bundesbank hat am 15.02.2019 zwei aktuelle Rundschreiben zur fachlichen Umsetzung von AnaCredit veröffentlicht, welche Banken und EDV-Dienstleister zu weiteren Nacherfassungen und -programmierungen veranlassen werden. Im Rundschreiben 10/2019 wird eindringlich Rundschreiben Nr. 76/2018 bestätigt. Somit gilt, dass ab Meldetermin 28.02.2019 alle falsch gemeldeten bzw. ausgelaufenen Datensätze zu den entsprechenden Meldeterminen nachträglich mit dem Aktionsattribut Löschung gemeldet werden müssen. Eine nochmalige Vollmeldung als Korrektur – und Löschmeldung wird ausgeschlossen. Betreffend der Korrekturmeldungen wurde ein Zeitplan für die Implementierung noch nicht beschlossen (https://www.bundesbank.de/resource/blob/776842/25cacb867ffa02edd7e374724e2bdaf5/mL/2019-02-15-rs-10-data.pdf).

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Quickcheck AnaCredit

Quickcheck: Datenqualität im Kreditgeschäft/Meldewesen

Mit Rundschreiben 11/2019 wird zur Änderungsnotwendigkeit der Instrumenten- und Vertragskennung bei verschieden Fällen in Zusammenhang mit vereinbarten Kreditlimits bei laufenden Konten Stellung genommen. So wird neu eine Erhöhung eines bestehenden Limits ggü. bisher anders lautenden Veröffentlichung als Neugeschäft eingestuft. Somit entfällt hier die Erleichterung für Bestandskredite.

SEMINARTIPPS

AnaCredit: Prüfungsansätze und -Schwerpunkte, 05.06.2019, Düsseldorf.

Kreditmeldewesen Aktuell: AnaCredit – Groß-/Mio.-Kredite, 24.10.2019, Frankfurt/M.

AnaCredit im Flow!? – Aktuelles & Fehleranfälligkeit & Datenkonsistenz, 26.11.2019, Berlin.

Umfangreiche detaillierte Differenzierungen bei den Meldepflichten von laufenden Überziehungskrediten mit und ohne Limit werden neu eingeführt:

  1. Überziehung laufender Konten ohne Kreditlimit

    Auch bei Veränderungen der Überziehung keine Änderung der Vertrags- und Instrumentenkennung.

  2. Wechsel von Überziehung ohne vereinbartem Kreditlimit auf Überziehung mit vereinbartem Kreditlimit

    Löschmeldung der Überziehung ohne vereinbartes Kreditlimit und Neumeldung der Überziehung mit vereinbartem Kreditlimit mit neuer Vertragskennung

  3. Wechsel von Überziehung mit vereinbartem Kreditlimit auf Überziehung ohne vereinbartem KreditlimitLöschmeldung der Überziehung mit vereinbartem Kreditlimit und Neumeldung der Überziehung ohne vereinbartem Kreditlimit mit neuer Vertragskennung (https://www.bundesbank.de/resource/blob/776848/c3cc2be33740d3e398a73791b93d84c6/mL/2019-02-15-rs-11-data.pdf).



Beitragsnummer: 1155

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