Gestaltungsvorgaben für IDV-Anwendungen festlegen und für ein wirksames Berichtswesen nutzen.
Noel Boka, M. Sc., Abteilungsleiter Controlling, VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG
I. Regulatorisches
Sei zu den exakten Vorgaben der MaRisk auf die zitierte Literatur verwiesen, ergeben sich aus diesen dennoch wesentliche Konsequenzen für die technische Gestaltung von Reports:
- Je schneller und je analytischer die Berichte gestaltet werden müssen, umso weniger Zeit bleibt für die Datenaufbereitung und -verarbeitung sowie eine stetige Anpassung des Berichtswesens;
- Die Zusammenführung und Berichterstattung von Daten erfolgt stets im Spannungsfeld zwischen technischer Aggregationsfähigkeit und Proportionalität sowie Individualität der Berichterstattung.
Insbesondere der zuletzt genannte Aspekt bedarf einer zusätzlichen Erläuterung. So geht – soweit es sich nicht um Eigenprogrammierungen handelt – mit der automatisierten Berichterstellung über Softwarelösungen eine erhebliche Standardisierung einher. Neben den sich hieraus ergebenden Vorteilen im Sinne automatisierter Daten- und Berichtsflüsse lässt sich jedoch gleichwohl die Frage ableiten, inwieweit diese Standardisierung einer ausreichenden Entscheidungsrelevanz entgegenstehen kann.
II. Im Spannungsfeld zwischen Software und IDV [...]
Beitragsnummer: 1172