Thomas Maurer, Leiter Interne Revision, Münchner Bank eG.
I. Einleitung/Übersicht
Durch die Corona-Krise, fast unbemerkt, gelten seit dem 01.07.2020 neue Vorgaben für die Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Dies ist für die Institute eine erhebliche Herausforderung, handelt es sich doch um ein komplexes und bislang in der Praxis für die meisten Bankmitarbeiter schlichtweg nicht präsentes Thema. Verstöße gegen die Meldepflichten sind bußgeldbewehrt, zudem droht bei negativer Presseberichterstattung rund um das Thema Steuergestaltung auch ein nicht zu unterschätzendes Reputationsrisiko. Die Banken werden daher nicht umhinkommen, sich mit den inhaltlichen Fragen detailliert auseinanderzusetzen und die erforderlichen Prozesse im Haus zu implementieren. Im Folgenden werden die Rahmenbedingungen skizziert, konkrete Praxisbeispiele benannt und der Handlungsbedarf in den Banken aufgezeigt.
II. Rahmenbedingungen
1. Begriffsdefinitionen
a) Steuergestaltung
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Beitragsnummer: 11754