Montag, 4. März 2019

Kapitalplanung unter Beachtung des neuen RTF-Leitfadens

Den Wandel der Kapitalplanung erfolgreich gestalten.

Noel Boka, M. Sc., Abteilungsleiter Controlling, VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG[1]

Annika Rüder, M. Sc., Spezialistin Risikocontrolling, comdirect bank AG

I. Einleitende Worte

Erst die MaRisk[2], im Mai dieses Jahres das Rundschreiben zu Zinsänderungsrisiken[3] sowie das Rundschreiben zur Aufsichtlichen Gestaltung der Risikotragfähigkeit[4] – die Flut neuer oder erweiterter aufsichtlicher Anforderung zeigt sich nach wie vor in einer engen Taktung und stellt nicht nur zeitlich anspruchsvolle Aufgaben an die Gesamtbanksteuerung. Nicht zuletzt aufgrund dieser Herausforderung sei eine ressourcenschonende und praktikable Umsetzung der aufsichtlichen Anforderungen für viele Institute das Gebot der Stunde.

Erfahren im Zuge des „Level Playing Fields“ die Perspektiven der Risikotragfähigkeit (RTF) eine grundlegende Renaissance, erwächst auch für die Kapitalplanung – als zukunftsgerichtetes, mehrperiodiges Element der RTF – ein Handlungsbedarf zur Umsetzung der aufsichtlichen Anforderungen[5]. In eben diesem Spannungsfeld aus aufsichtlicher Notwendigkeit sowie einer möglichst effizienten Umsetzung bewegt sich auch die institutsinterne Überarbeitung der Kapitalplanung. Der vorliegende Beitrag soll bei der Umstellung unterstützen und Ansätze aufzeigen, wie der Übergang von dem alten in den neuen Kapitalplanungsprozess gelingen kann.

II. Der neue Leitfaden zur Risikotragfähigkeit

1. Risikotragfähigkeit und Kapitalplanung

Mit dem Ziel der Realisierung eines „Level Playing Fields“ erfährt der bisherige deutsche Risikotragfähigkeitsansatz eine Angleichung an die europäische Instituts- und Aufsichtspraxis und schafft unterhalb des ICAAP eine gleichgerichtete Sichtweise zur laufenden Sicherstellung einer ausreichenden Kapitaladäquanz[6]. Das Zusammenspiel einer normativen und ökomischen Perspektive unter dem beide Sichtweisen vereinendem Going-Concern-Ansatz ist hierbei als prägendes Element anzusehen. So wird i. S. d. ICAAP argumentiert, dass alleinig durch die Anwendung des Gläubigerschutzes i. S. d. Gone-Concern keine Sicherstellung der aufsichtlichen Anforderungen erwartet werden kann[7]. Zwar ist – bis auf weiteres – die Fortführung der Risikotragfähigkeit alter Prägung als Annex-Institut möglich, doch die Umstellung von dem in der Praxis weit verbreiteten Säule-1-Plus-Ansatz[8] bzw. der periodischen Risikotragfähigkeit auf die normative und ökonomische Sichtweise sei frühzeitig wie auch maßvoll anzugehen. [...]
Beitragsnummer: 1180

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