Montag, 4. März 2019

Grenzüberschreitende Geldwäscheprävention

Die Herausforderung der Identifizierung von Geschäftspartnern im internationalen Kontext.

Ass.-jur. Franziska Horstmann, Spezialistin für Geldwäscheprävention, Compliance, Norddeutsche Landesbank Girozentrale Hannover.

I. Regulierung deutscher Banken im Bereich der Geldwäscheprävention

Eine der großen Aufgaben im Compliance-Bereich deutscher Banken ist die Umsetzung und Beachtung der Regularien zur Geldwäscheprävention. Die zentrale Rolle spielt dabei das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz), das zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie[1] erlassen wurde und zum 26.06.2017 in Deutschland in Kraft getreten ist.

1. Europäischen Vorgaben

Die am 20.05.2015 erlassene vierte EU-Geldwäscherichtlinie war nicht der erste Aufschlag der Europäischen Union, unionsweit einheitliche Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche zu erlassen. Bereits am 01.06.1991 verabschiedete der Rat der Europäischen Gemeinschaften die Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche (91/308/EWG), die sogenannte erste Geldwäscherichtlinie, die die EU-Staaten zur Schaffung von Geldwäschegesetzen verpflichtete und damit die Voraussetzungen für eine Harmonisierung der nationalen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche auf europäischer Ebene schuf[2]. Mit der Richtlinie sollte sichergestellt werden, dass Banken die Identität ihrer Kunden feststellen und Transaktionen hinsichtlich des zugrunde liegenden Geldwäscherisikos prüfen. [...]
Beitragsnummer: 1184

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