Bewertung der Prozessoptimierung im Meldewesen und der RWA-Optimierung.
Tim Rietkötter, Revisor für Gesamtbanksteuerung, Sparkasse Münsterland Ost.
I. Regulierung als zentrale Herausforderung
Die Bedeutung und Komplexität der mit dem Themenfeld Meldewesen in Zusammenhang stehenden Prozesse und Tätigkeiten hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf die Harmonisierung der Bankenaufsicht in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und dem damit einhergehenden, wachsenden Informationsbedürfnis der europäischen Aufsichtsbehörden (European Banking Authority, EBA, und Europäische Zentralbank, EZB). Mit der Schaffung des Single Rule Book wurde ein einheitlicher Aufsichtsrahmen für die gesamte EU entwickelt und der Grundstein für ein Level Playing Field, also ein regulatorisches Umfeld mit identischen Voraussetzungen für sämtliche Institute in der EU, gelegt. Ergänzt werden die EU-weiten Regelungen durch die zum Teil weiterhin geltenden nationalen Regelungen (u. a. Millionenkreditmeldewesen).
Auch die Anforderungen an die Qualität und Quantität der Eigenmittel sowie die Methoden zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen wurden seit der Finanzmarktkrise 2008 grundlegend überarbeitet und weiterentwickelt. Die regulatorische Eigenmittelanforderung an Kreditinstitute ist grundsätzlich definiert als Produkt aus Mindestkapitalanforderung gem. Art. 92 CRR und den risikogewichteten Aktiva (RWA). Die Mindestkapitalanforderung i. H. v. acht Prozent wird ergänzt um etwaige individuelle Kapitalzuschläge, die auf Grundlage der Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) festgelegt werden sowie durch die aufsichtsrechtlichen Kapitalpufferanforderungen (u. a. Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer).
Das in den SREP-Leitlinien beschriebene standardisierte Aufsichtsverfahren basiert im Wesentlichen auf der Analyse der über das Meldewesen erhobenen Daten und Fakten. Aus Sicht der zuständigen Aufsichtsbehörden steht damit spätestens mit der Veröffentlichung der SREP-Leitlinien das regulatorische Meldewesen im Mittelpunkt des Interesses. Die aus den an die Aufsicht gemeldeten Datenpunkten und Kennzahlen gewonnen Erkenntnisse bilden neben den Geschäftsberichten, den Prüfungsberichten der Abschlussprüfer und auf Basis des § 44 KWG durchgeführten Vor-Ort-Prüfungen die Grundlage für die Festlegung des Risikoprofils. Das jeweilige Risikoprofil beeinflusst maßgeblich die Höhe der dem einzelnen Institut auf Basis des SREP auferlegten Kapitalzuschläge und hat damit auch unmittelbar Einfluss auf die Geschäftstätigkeiten des jeweiligen Instituts. [...]
Beitragsnummer: 1192