Sonntag, 10. März 2019

DSGVO und Beschäftigtendaten: Was ist getan, was bleibt zu tun?

Auswahl von Prüfungspunkten für Compliance, Recht und Revision.

Dr. Ulrich Hallermann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Datenschutzbeauftragter, Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz (ISB)[1]

I. Ausgangslage

Seit Mai 2018 müssen Banken die DSGVO beachten. Ein erstes Bußgeld wurde bereits verhängt. Ein Krankenhaus in Portugal soll 400.000 € wegen Verstößen gegen die DSGVO zahlen[2].

Vor diesem Hintergrund ist der Handlungsdruck für Banken hoch. Nachfolgend wird beispielhaft aufgezeigt, welche Maßnahmen bislang umgesetzt worden sein sollten. Offene Flanken werden ebenfalls erörtert.

II. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)

Die DSGVO hat das Verfahrensverzeichnis nicht grundlegend neu geregelt. Die Struktur und auch die zu erfassenden Verfahren können im Grundsatz beibehalten werden. Anpassungsbedarf ergibt sich vornehmlich bei den einzelnen Angaben, die in das Verzeichnis aufzunehmen sind (vgl. Art. 30 DSGVO). Jedes im Bestand befindliche und nicht nur ab Mai 2018 neu erfasste Verfahren muss DSGVO-konform erfasst sein. [...]
Beitragsnummer: 1218

Weiterlesen?

Dies ist ein kostenloser Beitrag aus unserem Beitragsarchiv.

Um diese Beiträge lesen zu können, müssen Sie sich bei MeinFCH anmelden oder registrieren und danach auf Beitragsarchiv klicken.

Anmeldung/Registrierung

Wenn Sie angemeldet oder registriert sind, können Sie unter dem Menüpunkt "Beitragsarchiv" Ihre Beiträge anschauen.

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Löschen – aber nun wirklich

Regelmäßiges Löschen personenbezogener Daten ist essenziell – nach Ablauf der Archivierungsfristen und mit zentralen Maßnahmen, besonders durch die IT.

18.03.2025

Beitragsicon
Widerrufsrecht bei Null-Prozent-Finanzierung

OLG Karlsruhe: Null-Prozent–Finanzierungen sind weder entgeltliche Verbraucherdarlehensverträge noch entgeltliche Verbraucherverträge i.S.d. Fernabsatzrechts.

17.04.2025

Beitragsicon
Abgrenzung Mitdarlehensnehmer/Mithaftender

Die kreditgebende Bank muss beweisen, der mitunterzeichnende Verbraucher habe als Darlehensnehmer bei Vertragsabschluss ein „Kreditaufnahme-Eigeninteresse“.

20.06.2024

Beitragsicon
Fit & Proper Anforderungen an Banken: Ein Überblick

Die Anforderungen an die Eignung und Zuverlässigkeit ("Fit & Proper") von Mitgliedern der Geschäftsleitung und Inhaber von Schlüsselfunktionen in Banken werde

15.10.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit dem Tool Matomo aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Matomo.