Montag, 3. Dezember 2018

DSGVO und Beschäftigtendaten: Was ist getan, was bleibt zu tun?

Auswahl von Prüfungspunkten für Compliance, Recht und Revision.

Dr. Ulrich Hallermann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Datenschutzbeauftragter, Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz (ISB)[1]

I. Ausgangslage

Seit Mai 2018 müssen Banken die DSGVO beachten. Ein erstes Bußgeld wurde bereits verhängt. Ein Krankenhaus in Portugal soll 400.000 € wegen Verstößen gegen die DSGVO zahlen[2].

Vor diesem Hintergrund ist der Handlungsdruck für Banken hoch. Nachfolgend wird beispielhaft aufgezeigt, welche Maßnahmen bislang umgesetzt worden sein sollten. Offene Flanken werden ebenfalls erörtert.

II. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)

Die DSGVO hat das Verfahrensverzeichnis nicht grundlegend neu geregelt. Die Struktur und auch die zu erfassenden Verfahren können im Grundsatz beibehalten werden. Anpassungsbedarf ergibt sich vornehmlich bei den einzelnen Angaben, die in das Verzeichnis aufzunehmen sind (vgl. Art. 30 DSGVO). Jedes im Bestand befindliche und nicht nur ab Mai 2018 neu erfasste Verfahren muss DSGVO-konform erfasst sein. [...]
Beitragsnummer: 1218

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