Freitag, 22. Februar 2019

Entgeltgestaltung bei Konten

Gesetzliche Vorgaben (P-Konto und Basiskonto) und Anforderungen der Rechtsprechung.

Dr. Roman Jordans, LL.M. (NZ), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kanzlei CBH Rechtsanwälte, Köln.

I. Einleitung

Durch die bereits lange anhaltende Negativzinsphase nimmt das Erwirtschaften von Entgelten an wirtschaftlicher Bedeutung für Kreditinstitute zu. Bei der Vereinbarung von Entgelten sind allerdings gesetzliche Vorgaben und die Rechtsprechung des BGH, insbesondere des XI. Zivilsenats, zu beachten. Dieser Beitrag will beleuchten, welche Anforderungen an die Entgeltgestaltung bei Konten gestellt werden.

II. Grundsätze der BGH-Rechtsprechung

1. Grundsätze der Rechtsprechung

Bei der Überprüfung von formularmäßigen Entgeltvereinbarungen zwischen Banken und ihren Kunden ist dem BGH zufolge zunächst zwischen Preishauptabreden und Preisnebenabreden zu unterscheiden[1].

a) Preishauptabreden

Preishauptabreden sind AGB-Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und den dafür zu zahlenden Preis („Gegenleistung“) unmittelbar als Ausdruck des Grundsatzes der Privatautonomie regeln und deshalb nicht der materiellen Inhaltskontrolle unterliegen[2], sondern wie Individualvereinbarungen nur der Kontrolle anhand allgemeiner Regelungen wie §§ 134 und 138 BGB.

b) Preisnebenabreden [...]
Beitragsnummer: 1219

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