Neue Regelungen zur Entgelttransparenz des Zahlungskontengesetzes (ZKG) sollen Verbrauchern Überblick über Entgelte und Zahlungskontendienste vereinfachen.
Michaela Müller, Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin, Bereich Recht und Services, Landesbank Saar.
I. Historie
Im Juni 2016 trat mit der Einführung des Basiskontos der erste Teil des ZKG in Umsetzung der europäischen Zahlungskontenrichtlinie in Kraft. Kein Verbraucher sollte mehr wirtschaftlich oder sozial ausgegrenzt sein, weil er kein Zahlungskonto für alltägliche Zahlungen wie Lohn und Gehalt, Miete, Strom oder Internetgeschäfte vorweisen kann. Dieses Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen wie beispielsweise Bargeldein- und Bargeldauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen ermöglicht seither allen Verbrauchern, die nicht bereits über ein anderweitiges Zahlungskonto verfügen, den Zugang zum Zahlungsverkehr.
Abbildung 1: Zwei Jahre Basiskonto
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Beitragsnummer: 1222