Montag, 18. März 2019

Kündigungsrecht der Bank bei Stellung von Insolvenzantrag

Prof. Dr. Hervé Edelmann, Rechtsanwalt, Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner

In seiner Entscheidung vom 06.09.2018, Az. 4 W 19/18, ZIP 2019 S. 366, hält das Oberlandesgericht Saarbrücken fest, dass eine Vermögensverschlechterung i. S. v. Nr. 19 Abs. 3 S. 2 Alt. 2 AGB-Banken dann ohne weiteres anzunehmen ist, wenn ein Insolvenzantrag gegen den Hauptschuldner gestellt worden ist. Sodann führt das Oberlandesgericht Saarbrücken im Anschluss an die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 04.10.2010, Az. 5 U 34/10, WM 2010 S. 2.260, 2.261 aus, dass Sicherheiten zwar den Ausschluss des Kündigungsrechts solange rechtfertigen können, wie die Aussicht besteht, dass der Kreditnehmer seine Krise ohne ein Insolvenzverfahren überwinden wird. Allerdings hebt das Oberlandesgericht Saarbrücken sodann hervor, dass ausreichende Sicherheiten den Ausschluss des Kündigungsrechts jedenfalls dann nicht mehr rechtfertigen können, wenn bereits ein Verfügungsverbot angeordnet worden ist.



SEMINARTIPPS

Ausgewählte BGH-Urteile für die Sanierung und Insolvenz, 01.04.2019, Köln.

19. Heidelberger Bankrechts-Tage, 21.–22.10.2019, Heidelberg.



Beitragsnummer: 1244

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Praxisprobleme in der Zwangsversteigerung durch unseriöse Geschäfte

Schuldner haben verschiedene Möglichkeiten, eine Zwangsversteigerung hinauszuzögern oder zu verhindern. Dazu zählen insb. der Vollstreckungsschutzantrag.

14.02.2025

Beitragsicon
Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Verwahrentgelten

BGH: Die Einführung von Verwahrentgelten ist für Guthaben bei bestehenden Giroverträgen durch ausdrücklichen Abschluss einer Änderungsvereinbarung möglich.

27.03.2025

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit dem Tool Matomo aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Matomo.