Montag, 18. März 2019

Zulässigkeit der Speicherung persönlicher Daten von Sparkassenberatern

Prof. Dr. Hervé Edelmann, Rechtsanwalt, Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner

In seinem Urt. v. 25.07.2018, Az. 6 A 673/15 (ZIP 2018 S. 2.106), hat der VGH Kassel festgehalten, dass die Speicherung persönlicher Daten von Sparkassenberatern durch die BaFin zulässig ist. Gleichzeitig hat der VGH Kassel in diesem Urteil festgehalten, dass die Vorschrift des § 87 WpHG, welche es der BaFin erlaubt, zum Zwecke der Aufsicht personenbezogene Daten zu erheben und in einer internen Datenbank zu speichern, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.




SEMINARTIPPS

Prüfung Wertpapier- und Depotgeschäft, 14.05.2019, Hamburg.

Hamburger Wertpapier-Tage: Aufsichtsrecht & Verbraucherschutz, 15.–16.05.2019, Hamburg.

3. Kölner Wertpapierrevisions-Tage, 14.–15.10.2019, Köln.

WpHG-Compliance Kompakt, 23.10.2019, Frankfurt/M.



Beitragsnummer: 1247

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