Mittwoch, 3. April 2019

4 Fragen zu AnaCredit

Ausblick auf das Jahr 2019 sowie Prüfungsansätze und Hinweise zur Prüfungsdurchführung

Caroline Klausch, Referentin im Kreditmanagement, Berliner Volksbank

I. Rückblick 2018

Blickt man 2018 auf die Herausforderungen im Aufsichtsrecht der Banken und IT-Finanzdienstleister zurück, wird der ein oder andere Mitarbeiter in diesen Bereichen erhebliche Kapazitäten in die Umsetzung von AnaCredit investiert haben. Die Regulierungsvorhaben stellten nicht nur die IT-Finanzdienstleister vor große Herausforderungen, auch die Banken erfuhren mit der Umsetzung von AnaCredit eine neue Stufe aufsichtsrechtlicher Meldeanforderungen. Wurden kürzlich die neuen Anforderungen zu AnaCredit in Bezug auf Konzernstrukturen in den Prozessen implementiert, erfährt das Meldewesen ab 01.01.2019 schon die nächste aufsichtsrechtliche Erweiterung. Seit 01.01.2019 sind die Banken verpflichtet, die konkretisierten Tatbestandsmerkmale zur Zusammenfassung von einzelnen Kreditnehmern zur Gruppe verbundener Kunden (GvK) gem. Art 4. Abs. 1 Nr. 39 CRR anzuwenden. Als neu gilt in diesem Zusammenhang v. a. das erhöhte Erfordernis zur Dokumentation bei der Feststellung und Widerlegung von Beherrschungsmöglichkeiten und wirtschaftlichen

Abhängigkeiten.

In einer im November 2018 durchgeführten Umfrage im Seminar „Kreditmeldewesen Aktuell“ wurden die Teilnehmer (Interne Revision und Meldewesen) zu ihren Erfahrungen in Bezug auf AnaCredit folgendes gefragt:

1.Frage 1: Wie waren/sind Sie in Ihrem Haus auf die AnaCredit-Meldung vorbereitet? [...]
Beitragsnummer: 1281

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