Dienstag, 31. März 2020

Rechtsmonitoring Interne Revision

Ina Märzluft, Senior Consultant/Prokuristin, FCH Consult GmbH

Willy Patrice Tchabet Tchato, Consultant, FCH Consult GmbH

 

Dieses Rechtsmonitoring erfasst eine auszugsweise Darstellung der relevanten Änderungen mit Relevanz für die Interne Revision. Als Auswertungszeitraum wurde der 01.02.2020–31.03.2020 betrachtet. 

 

[...]
Beitragsnummer: 12933

Nr.

Aufsichtliche Neuerungen

1

Die BaFin hat am 02.02.2020 ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz – besonderer Teil für Versicherungsunternehmen veröffentlicht, in dem die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz nach § 51 Abs. 8 GwG – besonderer Teil für die von der Bundesanstalt nach § 50 Nr. 2 GwG beaufsichtigten Versicherungsunternehmen dargelegt werden.

2

Die EBA hat am 05.02.2020 ihre öffentliche Konsultation zu ihren überarbeiteten Richtlinien zu Risikofaktoren im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Die Überarbeitung berücksichtigt die neue 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Die Konsultation wird bis zum 05.05.2020 laufen.

3

Am 19.042020 tritt die Verordnung Nr. 2019/518 in Bezug auf Entgelte für grenz­über­schrei­tende Zahlungen in der Union und Entgelte für Währungsumrechnungen in Kraft, wobei ein nicht unerheblicher Um­set­zungs­auf­wand für Banken entsteht.

4

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat am 24.02.2020 zu einer Konsultation der EBA über den Entwurf eines technischen Durchführungsstandards (ITS) für TLAC- und MREL-bezogene Veröffentlichungs- und Meldepflichten Stellung genommen. 

5

Die EZB bittet per 27.02.2020 um Feedback zu Änderungen an der Verordnung zur Zahlungsverkehrsstatistik.

6

Die BaFin hat am 02.03.2020 ihr Merkblatt mit Hinweisen zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts veröffentlicht. Das Merkblatt konkretisiert die neuen gesetzlichen Vorgaben und gibt Informationen zur Auslegung des Tatbestands des Kryptoverwahrgeschäfts. Zur Erinnerung: Das Kryptoverwahrgeschäft wurde zum 01.01.2020 durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten Europäischen Geldwäscherichtlinie als neue Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen.

7

Die EBA hat am 06.03.2020 das Rundschreiben 01/2020 (VA) „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen nach § 211 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) veröffentlicht. Das Rundschreiben tritt am 01.04.2020 in Kraft und legt dar, wie die kleinen Versicherungsunternehmen die wichtigen Bereiche ihrer Geschäftsorganisation gem. §§ 23 ff. VAG ausgestalten sollen.

8

Am 16.03.2020 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA eine Entscheidung erlassen, wonach Netto-Leerverkaufspositionen in allen Aktiendie am regulierten Markt zugelassen sind, bereits ab dem Eingangsschwellenwert von 0,1 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals mitzuteilen sind. Ausnahmen gelten für Market-Making und der Veröffentlichungsschwellenwert von 0,5 Prozent gilt unverändert. Die Maßnahme ist am 16. März in Kraft getreten und gilt für drei Monate.

9

Die BaFin hat am 18.03.2020 die Stellung genommen, nach der die Prüfer aufgrund der Besonderheit der Sachlage (Ausbreitung des Coronavirus) von Vor-Ort-Prüfungen (beispielsweise im Rahmen der Jahresabschlussprüfung nach §§ 28 ff. Kreditwesengesetz (KWG) oder der WpHG-Prüfungen nach § 89 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)) absehen können.

10

Die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA fährt Konsultationsersuchen zurück und prüft Instrumente gegen die Krise. Am 17.03.2020 hat die EIOPA im Internet zehn Kernbotschaften (Key Messages) veröffentlicht, u. a. die Verlängerung der Abgabefrist für das holistische Impact-Assessment im Solvency-II-Review um zwei Monate bis zum 01.06.2020.

11

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat aufgrund des Coronavirus am 12. März mitgeteilt, den EU-weiten Stresstest auf 2021 zu verschieben, damit sich die Banken auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

12

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat am 20.03.2020 die Antwortfrist für laufende Konsultationen um vier Wochen verlängert. Betroffen sind die Konsultationen (ESMA führt eine Liste im Internet), für die der Ablauf ursprünglich auf den 16.03.2020 oder später datiert war.

13

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA erwartet von den nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities – NCAs), dass sie Aufsichtsmaßnahmen in Bezug auf neue Vorschriften für systematische Internalisierer (Systematic Internalisers – SIs) zwischen dem Geltungsbeginn am 26. März und dem 26.06.2020 aufgrund der aktuellen Lage (Corona-Virus) nicht priorisieren. Konkret geht es hierbei um das Tick-Größen-Regime für SIs gemäß der Neuregelungen nach der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) und der Investment Firms Regulation (IFR).

14

Am 24. März hat die BaFin aufgrund der Corona-Krise veränderte Aufsichtliche Anforderungen erläutert. Damit schließt sich die BaFin entsprechenden Empfehlungen der EU-Regulierungs- und Aufsichtsinstanzen sowie von internationalen Standardsetzern an.

15

Die BaFin hat am 25.03.2020 den Entwurf eins Rundschreibens mit Hinweisen zu echten Gruppenversicherungsverträgen zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 06.07.2020 entgegen.

16

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat am 25.03.2020 in einem Public Statement dargelegt, wie die Emittenten in ihren Abschlüssen nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) die Kreditverluste (Expected Credit Losses) kalkulieren sollen, die sie erwarten, weil sich das Ausfallrisiko ihrer Schuldner durch die Corona-Krise erhöht.

17

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat aufgrund des Coronavirus am 25. März klargestellt, dass die generelle Stundung von Krediten durch ein Schuldenmoratorium nicht automatisch dazu führt, dass für einen betroffenen Kredit der Schuldner als ausgefallen einzustufen ist oder dass das Kreditrisiko auch nur als signifikant erhöht gilt.

18

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat aufgrund der Sachlage (Corona-Virus) am 26.03.2020 auf Rückmeldungen zu ihrem Public Statement vom 19. März reagiert und klargestellt, wie nationale Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities – NCAs) mit dem Backloading umgehen sollen.

19

Die BaFin hat sich auf ihrer Internetseite unter der Rubrik „Covid-19 – Neue Entwicklungen und FAQ der BaFin“ zu einem Hinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu Wertminderungen von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 im Quartalsabschluss von Banken geäußert.

20

Am 27.03.2020 haben sich die Exekutivmitglieder der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden IAIS in einer Telefonkonferenz auf weitere Schritte im Kampf gegen Corona-Virus in der Versicherungsbranche verständigt, die Einreichungsfrist für Datenerhebung zum internationalen Kapitalstandard zu verlängern.

21

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 27.03.2020 ihre Empfehlung an die Banken zu Dividendenausschüttungen aktualisiert. Um die Fähigkeit der Banken zur Verlustabsorption zu stärken und die Kreditvergabe an private Haushalte, kleine Unternehmen und Unternehmen während der Corona-Virus-Pandemie (COVID-19) zu unterstützen, sollten sie für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 mindestens bis zum 01.10.2020 keine Dividende zahlen. Die Banken sollten auch keine Aktienrückkäufe zur Vergütung der Aktionäre vornehmen. Am 24. März hatte schon die BaFin dazu aufgefordert, Ausschüttungen von Dividenden, Gewinnen und Boni sorgfältig abzuwägen.

22

Die Gruppe der Zentralbankpräsidenten und Leiter der Bankenaufsichtsinstanzen (Group of Governors and Heads of Supervision - GHoS) hat als Lenkungsgremium des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht BCBS am 27. März beschlossen, den Zeitplan der Implementierung des Basel III-Finalisierungspaketes zu verlängern. BCBS verlegt die Umsetzung der Basel-III-Standards um ein Jahr.

23

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung EIOPA gab am 27.03.2020 bekannt, dass sie in der Corona-Krise künftig wöchentlich online darüber informieren wird, wie sich die relevanten risikofreien Zinskurven (Risk-Free Interest Rate Term Structures – RFR) und die symmetrische Anpassung des Aktienrisikos (Symmetric Adjustment to Equity Risk – EDA) entwickeln.

24

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hält an der gesetzlich vorgesehenen Geltung der neuen Transparenzberechnungen ab 01.04.2020 fest. Das Datum aus der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) bzw. der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) bleibt damit trotz der Corona-Krise unverändert.

25

Die BaFin hat am 30.03.2020 ihre Erwartung an Institute bekräftigt (angesichts der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB)), auf Dividendenzahlungen zu verzichten.

Weiterlesen?


Dies ist ein kostenloser Beitrag aus unserem Beitragsarchiv.

Um diese Beiträge lesen zu können, müssen Sie sich bei MeinFCH anmelden oder registrieren und danach auf Beitragsarchiv klicken.

Anmeldung/Registrierung

Wenn Sie angemeldet oder registriert sind, können Sie unter dem Menüpunkt "Beitragsarchiv" Ihre

Beiträge anschauen.

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Neue Anforderungen an Vergütungssysteme – Ein arbeitsrechtlicher Blick

Die BaFin hat neue Vorgaben für angemessene Vergütungssysteme. Es werden die arbeitsrechtlichen Instrumentarien zur Umsetzung der Vorgaben vorgestellt.

01.03.2024

Beitragsicon
KfW-Hausbankprüfung als Mehrwert begreifen

Für jedes Programm bestehen Programmrichtlinien und Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit, die durch die Hausbank zu prüfen und einzuhalten

18.01.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.