Mittwoch, 3. April 2019

Kreditvergabestandards (nicht nur) zur Steuerung von Adressenrisiken

Dominik Leichinger, Prüfungsleiter, Referat Bankgeschäftliche Prüfungen 2, Hauptverwaltung in NRW, Deutsche Bundesbank[1]

Nach Einschätzung der EZB-Bankenaufsicht stellen das Kreditrisiko und die nicht zu vernachlässigenden Bestände an notleidenden Krediten (Non Performing Loans, kurz NPL) Hauptrisikotreiber für im Euroraum ansässige Banken dar. Vor dem Hintergrund hat die EZB das in Verbindung mit notleidenden Krediten bestehende Kreditrisiko auch für 2019 als wichtige Priorität innerhalb der Bankenaufsicht eingestuft. Auch seitens der BaFin wurden für 2019 im Bereich der weniger bedeutenden Institute (Less Significant Institutions, kurz LSI) Kreditrisiken als wesentliche Risikotreiber innerhalb des deutschen LSI-Sektors identifiziert.

In einem am 30.09.2018 veröffentlichten Interview äußerte sich der Präsident der BaFin besorgt über die teilweise „laxe Kreditvergabe“ deutscher Banken. Insbesondere im Zusammenhang mit einer Lockerung der Kreditvergabestandards besteht die Gefahr, dass die Kreditinstitute verstärkt höhere Adressenausfallrisiken innerhalb des Kreditgeschäfts eingehen, deren tatsächliches Ausmaß häufig erst in Zeiten einer rückläufigen Konjunktur sichtbar wird. Nicht zuletzt durch das andauernde Niedrigzinsumfeld sowie die verschärfte Wettbewerbslage am deutschen Bankenmarkt sind Institute bei der Suche nach einer auskömmlichen Rendite versucht ihre Kreditvergabestandards zu lockern. Vor diesem Hintergrund hat die BaFin bereits in ihrem Journal 09/2018 angekündigt „umfangreiche“ Daten zu erheben und auf dieser Grundlage Konsequenzen für die deutsche Bankenlandschaft abzuleiten.

SEMINARTIPPS

Prozessprüfungen im Kreditgeschäft, 05.06.2019, Frankfurt/M.

Kreditrisikosteuerung Aktuell, 23.09.2019, Frankfurt/M.

Schlüsselkontrollen Spezial: Kreditprozesse, 09.10.2019, Berlin.

Kreditgeschäft-Prüfungen der Bankenaufsicht, 25.–26.11.2019, Frankfurt/M.

Unter den Kreditvergabestandards eines Instituts werden allgemein die Rahmenbedingungen verstanden, unter denen ein Institut üblicherweise bereit ist, Kredite an seine Kunden auszureichen. Insofern beinhalten auf oberster Ebene die Geschäfts- und Risikostrategie wesentliche Eckpfeiler der institutsindividuellen Kreditvergabestandards. Darüber hinaus materialisieren sich Kreditvergabestandards regelmäßig in einer Vielzahl interner Richtlinien und Anweisungen, über die ein Institut seine Kreditvergabepraxis regelt.

Übersichtlich zusammengestellt, eignen sich Kreditvergabestandards in Form von klar definierten Kreditvergabekriterien als zentrales Instrument zur Portfoliosteuerung und können maßgeblich zu einer konsequenten Umsetzung der geschäfts- und risikostrategischen Vorgaben beitragen. Als Kriterien für die Kreditvergabe kommen neben der Vorgabe einer Mindestbonität (abgeleitet aus der Ratingnote) und maximal zulässigen Auslastung der Kapitaldienstfähigkeit auch Strukturmerkmale in Form von Vorgaben zur Laufzeit oder Losgrößenbeschränkungen sowie Vorgaben zur Besicherung (u. a. Art der akzeptierten Sicherheiten, Begrenzung von Beleihungsausläufen) in Frage. Darüber hinaus sind weitere Positiv- bzw. Negativabgrenzungen und Kombinationen verschiedener Kriterien denkbar. In Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der von einem Institut betriebenen Kreditgeschäfte, bieten sich auch nach Kunden-, Geschäfts- oder Produktsegmenten differenziert ausgestaltete Kreditvergabestandards an. Wichtig in diesem Zusammenhang ist eine konsistente Ausgestaltung der Kreditvergabestandards – insbesondere unter Berücksichtigung strategischer Vorgaben.




Neben ihrem Einsatz als Werkzeug zur Portfoliosteuerung können Kreditvergabestandards auch einen wichtigen Beitrag zur effizienteren Ausgestaltung der Kreditvergabeprozesse leisten. Klar definierte und im Institut kommunizierte Kreditvergabekriterien erleichtern das Zusammenspiel zwischen Markt und Marktfolge, indem diese eine klare Linie zwischen strategisch gewolltem und unter Risikoaspekten nicht gewolltem Kreditgeschäft ziehen sollten. Weiterhin bieten Kreditvergabestandards eine gute Ausgangsgrundlage für eine strukturierte, aussagekräftige Votierung, innerhalb derer die mit dem jeweiligen Kreditgeschäft einhergehenden wesentlichen Chancen und Risiken vollständig zu beurteilen sind. Sofern ein Institut in Einzelfällen von seinen Kreditvergabestandards abweicht, sollte innerhalb des Instituts über die betroffenen Fälle und die jeweilige Begründung berichtet werden. Auch kann es sich als hilfreich erweisen, die Kreditvergabe in derartigen Fällen an Sonderkompetenzen zu knüpfen.

Generelle Änderungen der Kreditvergabestandards sollten ebenfalls begründet werden. Vielmehr sollten die vom Institut vorgegebenen Kreditvergabestandards stets und gleichermaßen angemessen und konsistent zum Geschäftsmodell und nicht zuletzt zur Risikotragfähigkeit eines Instituts ausgestaltet sein.

PRAXISTIPPS

  • (Differenzierte) Bestimmung und Vorgabe von Kreditvergabekriterien für eine klare Trennung zwischen einem strategisch gewünschten sowie unter (Rendite- und) Risikogesichtspunkten nicht gewünschten Kreditgeschäft.
  • Sicherstellen, dass die Kreditvergabestandards in konsistenter Weise zur strategischen Ausrichtung und zur Risikotragfähigkeit des Instituts passen.
  • Kommunikation und Begründung innerhalb des Instituts bei in Einzelfällen nicht zu den Kreditvergabestandards konformen Kreditbewilligungen sowie bei genereller Änderung/Überarbeitung der Kreditvergabestandards.
  1. Die in diesem Aufsatz vertretenen Auffassungen geben die persönliche Meinung des Autors wieder und sind nicht notwendigerweise Positionen der Deutschen Bundesbank oder einer anderen Bankenaufsichtsbehörde



Beitragsnummer: 1308

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