Stefan Kern, Mitglied des Vorstandes, Volksbank Trossingen eG
I. Anstelle einer Einleitung: Ein kurzes Lehrstück
Im Jahre 1989 weilte ich während eines Schüleraustausches in Connecticut. Kurz zuvor hatte die Band Guns n‘ Roses ihr Debut-Album herausgebracht und die Songs wurden in den amerikanischen Radiostationen hoch und runter gespielt. „Appetite for Destruction“ lautete der Name des Meisterwerkes. Verwundert war ich etwas über den Begriff „Appetite“: Warum sollte die Band Hunger haben auf Zerstörung? Angesprochen auf diesen eigenwilligen Titel lachte ein amerikanischer Mitschüler in der High School und meinte: Beim Wort „Appetite“ denken English-Native-Speaker nicht unbedingt an Cheeseburger; vielmehr habe das Wort im Englischen eine sehr unterschiedliche Bedeutung und stehe synonym für Gier, Verlangen oder auch Neigung.
An diese lange zurückliegende Episode erinnerte ich mich tatsächlich, als die European Banking Authority (EBA) Ende 2014 ihre SREP-Guideline zur Konkretisierung der Europäischen Eigenmittelrichtline (Capital Requirement Directive IV, CRD IV)[1] herausbrachte. Die SREP behandeln vier zentrale Themenfelder, so die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, Governance und Risikomanagement, Kapitaladäquanz sowie Liquidität. Zu den Kategorien „Geschäftsmodell“ sowie „Governance/Risikomanagement“ ist die jeweilige Bankenaufsicht aufgefordert, den „Risikoappetit“ eines Instituts anhand diverser Maßstäbe abzugleichen und zu bewerten. In der englischen Originalfassung der Guideline wurde tatsächlich der Begriff des „Risk-Appetite“ eingeführt, welcher in der deutschen Fassung auch auf allen 207 Seiten des Werkes mit „Risiko-Appetit“ übersetzt wurde.
Gemäß „Legaldefinition“ der Leitlinie[2] bezeichnet der (in Deutsch übersetzte) Ausdruck „Risikoappetit“ das „Ausmaß und die Arten von Risiken, die das Institut in Einklang mit seinem Geschäftsmodell unter Berücksichtigung seiner Risikotragfähigkeit insgesamt einzugehen bereit ist, um seine strategischen Ziele zu erreichen“. Ganz offensichtlich verursacht aber das Eingehen von Geschäftsrisiken bei Bankverantwortlichen kein Hungergefühl, was das deutsche Wort „Appetit“ ausnahmslos und außerhalb einer allegorischen Verwendung in sich trägt[3]. Jedoch: Banken und ihre Geschäftsleiter beurteilen ständig die Risikosituation aufgrund der Geschäftstätigkeit und gründen darauf ihre geschäftspolitischen Entscheidungen. Dies spiegelt sich in ihrer Risikobereitschaft, ggf. auch Risikoneigung, welche sich auf interne und externe Rahmenbedingungen, Erfahrungswerte und Ergebnisse von Controlling-Prozessen gründet. Die Übersetzung des Begriffs „Risk-Appetite“ mit „Risikoappetit“ ist insoweit nicht nur sprachlicher Unfug. Es zerrt eine wichtige Eigenschaft in der geschäftsstrategischen Entscheidung eines Kreditinstituts, nämlich die Überprüfung und Überwachung der Risikosituation und der hierauf gründenden Entscheidungen erst ins Ungewisse (ist gemeint die Risikobereitschaft, die Neigung, oder das Verlangen und die Gier nach Risiko?) und sodann auch ins Lächerliche. Oder andersherum gewendet: die Geschäftsleitung einer Bank, welche Lust am Risiko verspürt, mag gerne eigenes privates Vermögen im Casino investieren; sie wäre jedoch sicherlich ungeeignet, Kapital, was in wesentlichen Teilen auf fremdem Vermögen gründet, zu verwalten und zu investieren.
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Beitragsnummer: 15001