Montag, 15. März 2021

Verschärfte Eignungsprüfung von Vorständen und Schlüsselfunktionen

Neues BaFin-Merkblatt zur Personaleignung mit neuen Fit & Proper-Prüfungen und umfangreicher Eignungsmatrix, neue EZB-Prioritäten bei Fit & Proper-Prüfungen

Prof. Dr. Stefan Zeranski, Brunswick European Law School (BELS), Gastprofessur für Bankenregulierung an der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe.

 

I. Einleitung

Mitglieder von Leitungsorganen und Schlüsselfunktionen müssen in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen, mit denen die Sicherheit und Solidität ihres Instituts, ggf. aber auch des gesamten Bankensektors, gewährleistet werden. Deswegen ist es das erklärte Ziel der Aufsicht, einzelnen Personen, die ein Risiko für den ordnungsgemäßen Betrieb des Instituts darstellen würden, bereits den Eintritt in die Finanzinstitution zu verwehren oder sie bei einem schwerwiegenden Vorfall von der weiteren Ausübung ihrer Funktion abzuhalten. Die BaFin hat am 29.12.2020 neue Merkblätter für die Eignung von Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen nach KWG, ZAG, KAGB veröffentlicht, die ab 01.01.2021 anzuwenden sind, wobei das Risikoreduzierungsgesetz (RiG) eine neue Ermächtigungsgrundlage für die Verwarnung von Geschäftsleitern in § 36 Abs. 2 KWG geschaffen hat.

 

Die BaFin setzt mit den neuen Merkblättern EBA/GL/2017/11 und EBA/GL/2017/12 um. Unter Beachtung der Proportionalität gelten für die Eignung aller Leitungs- und Schlüsselfunktionen höhere Anforderungen an eine ordnungsgemäße Personalausstattung sowie die Geschäftsorganisation, wobei die Geschäftsleitung neue Pflichten hat und z. B. die Eignung der Schlüsselfunktionen prüfen muss. Bei der Zuverlässigkeit von Leitungsorganen wird z. B. neu deren Unvoreingenommenheit gefordert. Gleichzeitig legt die Bundesbank klar, dass bei der Geschäftsleitung die Kollektiv- und Individualeignung laufend sichergestellt sein muss. Die EZB ordnet die Fit & Proper-Anforderungen in die Governance ein und kündigte für 2021 eine Überarbeitung ihres Fit & Proper-Leitfadens an, um die Fit & Proper-Prüfungen weiter zu harmonisieren und höhere Anforderungen an die Leitungsorgane durchzusetzen. Österreich setzte EBA/GL/2017/12 früher um mit dem Ergebnis, dass die Aufsicht dort bei weniger bedeutenden Instituten zahlreiche Fit & Proper-Interviews mit den Leitungs- und Schlüsselfunktionen durchführt. Im Zuge der aufsichtlichen Fit & Proper-Umsetzung müssen sich daher alle deutschen Institute auf eine tiefergehende Fit & Proper-Eignungsprüfung für ihre Leitungs- und Schlüsselfunktionen sowie erhöhte Dokumentationspflichten einstellen.

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Beitragsnummer: 16032

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