Dienstag, 30. November 2021

Neuer Kreditrisikostandardansatz – Umsetzung von Basel IV in der EU

Der Entwurf der EU-Kommission für eine Novellierung der CRR hält zahlreiche Überraschungen für KSA-Banken bereit

Stefan Röth, Director, Financial Services Risk & Regulation, PwC GmbH WPG

I. Einleitung

In Reaktion auf die Finanzmarktkrise der Jahre 2007 ff. hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ein umfassendes Reformprogramm an den bestehenden bankaufsichtsrechtlichen Regelungen gestartet, um in der Krise sichtbar gewordene Schwächen abzustellen und künftige Bankenkrisen zu vermeiden. Im Dezember 2017 veröffentlichte der Baseler Ausschuss ein Papier, das dieses Reformprogramm zu Ende führen sollte und umfangreiche Änderungen an bestehenden Ansätzen zur Ermittlung von risikogewichteten Aktiva vorsieht[1]. Diese Vorschläge, als Finalisierung von Basel III oder in der Branche oft auch als Basel IV bezeichnet, bedürfen einer Umsetzung in EU-Recht, um für Institute in Deutschland rechtsverbindlich zu werden. Ein erster Entwurf für eine Novellierung der Capital Requirements Regulation (CRR), der diese Vorschläge aufgreift, wurde von der Europäischen Kommission zusammen mit Vorschlägen zur Überarbeitung der Capital Requirements Directive (CRD) und Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) am 27.10.2021 veröffentlicht[2].

Dieser Beitrag greift die vorgesehenen Änderungen am Kreditrisikostandardansatz (KSA) heraus und beleuchtet dabei insbesondere Punkte, in denen der Entwurf für die Novellierung der CRR (im Folgenden als CRR3-E bezeichnet), von den Vorgaben des bekannten Baseler Papiers aus 2017 abweicht. Im Fazit wird zudem ein Ausblick auf den weiteren Verlauf des Verfahrens auf EU-Ebene gegeben sowie eine Reihe von Sofortmaßnahmen diskutiert, die Institute bereits heute ergreifen sollten. 

II. Neue Vorgaben zur Ermittlung der risikogewichteten Aktiva im KSA

1. Einleitung

Mit dem Kreditrisikostandardansatz wird das vermutlich wichtigste Instrument zur Risikomessung in der Säule 1 des Baseler Rahmenwerks erstmalig deutlich überarbeitet. Hieraus ergibt sich eine große Relevanz der neuen Regelungen für alle Banken im Anwendungsbereich der CRR, auch für solche, die aktuell den auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA) nutzen. [...]
Beitragsnummer: 16058

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