Dienstag, 2. März 2021

Erste Hilfe: Inhalte der Unterweisung für Mitarbeiter/innen

Grundlagen Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V1), Grundsätze der Prävention

Heidi Bois, Leiterin Vertrieb FCH Gruppe AG und unterstützend tätig für FCH DentCompliance GmbH

 

Was wäre, wenn morgen eine Praxisbegehung wäre? Oder – noch schlimmer – ein Unfall in der Praxis passiert? Gut, wenn man dann auf der sicheren Seite ist und die Mitarbeiterunterweisungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen durchgeführt hat. Dieser Beitrag behandelt die Inhalte, die als Basis für die erforderliche und im Notfall auch lebensrettende Mitarbeiterunterweisung in der Zahnarztpraxis dienen können und letztlich auch gesetzlich vorgeschrieben sind. Ob die Unterweisung durch den Praxisinhaber selbst erfolgt oder dazu moderne Medien wie z. B. die Online-Filmwelt der FCH DentCompliance genutzt werden, steht dem Inhaber offen. Aus aufsichts- und haftungsrechtlicher Seite ist die Unterweisung zum Thema Erste Hilfe in jedem Fall regelmäßig durchzuführen.

Rechtliche Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V1), ein schlankes Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz. Dieses ist transparent und frei von Doppelregelungen, was eines der Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist, und das in diesem Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz zusammengefasst wurde. Auch deshalb haben die Unfallkassen und die Berufsgenossenschaften die Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 und GUV-V A1, die inhaltlich nahezu gleich sind, zur neuen Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) vereint. Unter anderem wird hier auch das Thema Erste Hilfe behandelt. Diese Punkte behandelt der folgende Beitrag. 

 

I. Erste Hilfe – Definition

In einer Zahnarztpraxis kann es zu Unfällen oder Notfällen kommen. Sei es während einer Behandlung oder aus anderen Gründen. Der größte Fehler ist, nichts zu tun! Mitarbeiter müssen daher auf jeden Fall wissen, dass Erste Hilfe grundsätzlich jeder leisten muss, wenn keine Eigengefährdung besteht. Auch ohne Ausbildung zum Ersthelfer. Erste Hilfe bedeutet, lebensrettende und gesundheitserhaltende Sofortmaßnahmen durchzuführen, bis professionelle Hilfe eintrifft. Dies sind: erste medizinische Hilfe, Notruf absetzen und ggf. Absicherung der Unfallstelle und Betreuung des Verletzten. Bei Unterlassen von Erster Hilfe droht Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe. Man sollte ruhig beherzt vorgehen bei Erster Hilfe, denn man haftet nicht für entstandenen Schaden. 

 

II. Verantwortungen und Pflichten für Praxisinhaber

Mitarbeiter sollten durchaus auch die Pflichten ihres Chefs oder ihrer Chefin kennen. Pflichten für Praxisinhaber sind z. B.:

  • Jeder Praxisinhaber ist Ersthelfer. 
  • Wenn die Praxis zeitweise auch ohne anwesenden Praxisinhaber weitergeführt wird, muss er mindestens einen Mitarbeiter als Ersthelfer ausbilden lassen. 
  • Ausgebildete Ersthelfer müssen alle zwei Jahre fortgebildet werden, was dokumentiert werden muss.
  • Der Praxisinhaber muss die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung stellen.
  • Der Praxisinhaber muss für Aushänge mit allen notwendigen Informationen Sorge tragen.
  • Der Praxisinhaber muss die Rettungskette umsetzen.
  • Der Praxisinhaber muss Abläufe nach einem Unfall organisieren und sicherstellen.
  • Der Praxisinhaber muss regelmäßige Mitarbeiterunterweisungen durchführen und dokumentieren. Die Dokumentation ist aufzubewahren.

Welche Zeitabstände müssen bei den Mitarbeiterunterweisungen eingehalten werden?

  • Jeder neue Mitarbeiter muss vor Beginn der Beschäftigung unterwiesen werden.
  • Mitarbeiter, die in einem neuen Aufgabenbereich eingesetzt werden, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen werden.
  • Alle Mitarbeiter müssen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.
  • Jugendliche Mitarbeiter mindestens halbjährlich unterwiesen werden.
  • Bei betrieblichen Veränderungen müssen Unterweisungen stattfinden.
  • In besonderen Fällen, z. B. bei Fehlverhalten von Mitarbeitern, nach Unfällen/Beinahe-Unfällen, müssen Mitarbeiter unterwiesen werden.

 

III. Was für Pflichten haben Mitarbeiter?

Angestellte müssen wissen, was ihre Pflichten sind. Auch darin müssen sie unterwiesen werden. Sie müssen wissen, wie der Ablauf bei und nach einem Notfall und Brandfall ist. Wie kontaktieren sie im Notfall Helfer, wo befinden sich Fluchtwege, Notfalleinrichtungen und -hilfsmittel. Sie müssen Vollständigkeit und Haltbarkeit von Hilfsmitteln prüfen, ggf. auffüllen oder erneuern und Rufnummern auf Aushängen regelmäßig prüfen und ggf. aktualisieren. Darüber hinaus müssen sie wissen, wie sie sich nach einem Arbeitsunfall verhalten müssen und dass die Teilnahme an den Mitarbeiter-Unterweisungen Pflicht ist. 

 

IV. Welche Maßnahmen sind vor einem möglichen Notfall zu treffen?

1. Verbandkasten

  • Bei unter 20 Mitarbeitern muss ein kleiner Verbandkasten vorhanden sein.
  • Bei mehr als 20 Mitarbeitern muss ein großer Verbandkasten vorhanden sein.
  • Der Standort muss zentral, deutlich erkennbar, leicht zugänglich und schnell erreichbar sein.
  • Außerdem muss der den Inhalt regelmäßig auf Haltbarkeit und Vollständigkeit geprüft werden und dieser gegebenenfalls ausgetauscht oder erneuert werden.

 

2. Notfallausrüstung bzw. Notfallkoffer

  • Darin befinden sich Materialien und Medikamente zur Diagnose bzw. Therapie von medizinischen Notfällen.
  • Der Inhalt ist praxisindividuell festzulegen – auch wenn es natürlich vorgefüllte Koffer zu kaufen gibt und Normen (zum Beispiel die DIN 13232) regeln, was dort elementar hineingehört. 
  • Der Standort muss zentral, deutlich erkennbar, dauerhaft gekennzeichnet, leicht zugänglich und schnell erreichbar sein.
  • Der Inhalt muss regelmäßig auf Haltbarkeit und Vollständigkeit geprüft und bei Bedarf ausgetauscht oder erneuert werden.

 

3. Alarmpläne 

Diese müssen in der Praxis aushängen, und zwar an einem zentralen und gut sichtbaren Standort. Es handelt sich dabei um die folgenden Aushänge 

  • Wie verhält man sich im Notfall, also Ablauf Erste Hilfe
  • Verhalten im Brandfall und noch ein
  • individueller Alarmplan mit Notfall-Rufnummern, die immer auf aktuellem Stand sein müssen!

 

4. Verbandbuch

 Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss in einem Verbandbuch aufgezeichnet werden. Mitarbeiter müssen daher auf jeden Fall wissen, wo sich dieses befindet. Praxisinhaber haben eine 5-jährige Aufbewahrungspflicht.

 

V. Wie sollen sich Mitarbeiter in einem Notfall verhalten?

Mitarbeiter müssen unterwiesen werden, dass sie in einem Notfall unbedingt ruhig bleiben sollen. Zunächst ist die Unfallstelle zu sichern, wobei immer die eigene Sicherheit zu beachten ist. Im Anschluss muss der Verletzte ggf. aus dem Gefahrenbereich gerettet werden. Mitarbeiter müssen den Notruf absetzen und dabei die vier Ws übermitteln:

  • Wo ist der Notfall?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Verletzungen sind aufgetreten?

 

1. Lebensrettende Sofortmaßnahmen – wie war das nochmal?

  • Zunächst ist das Bewusstsein des Verletzten zu prüfen, indem man ihn laut anspricht, anfasst und rüttelt. 
  • Ist er bei Bewusstsein?
  • Dann hilft man ihm situationsgerecht, zum Beispiel, indem man die Wunde versorgt. 
  • Dann entscheidet man ebenfalls situationsgerecht, ob man einen Notruf absetzt.
  • Man überwacht weiter das Bewusstsein und die Atmung.
  • Ist der Verletzte nicht bei Bewusstsein, ruft man sofort Hilfe.
  • Man prüft die Atmung, macht ggf. die Atemwege frei, beugt den Kopf nackenwärts, hebt das das Kinn an und sieht, hört und fühlt, was eventuell nicht in Ordnung ist.   
  • Ist die Atmung normal, bringt man den Verletzten in die stabile Seitenlage und betreut ihn weiter, bis professionelle Hilfe eintrifft.
  • Ist die Atmung nicht normal, setzt man einen Notruf ab und
  • beginnt unverzüglich mit der Herzmassage:
  • Hände in die Brustmitte, Drucktiefe 5–6 cm, Arbeitstempo 100–120/min. Um den richtigen Rhythmus zu finden, kann man sich ein Lied dazu vorstellen (etwa "Stayin' Alive" oder "Final Countdown").
  • Immer im Wechsel mit 2 x Beatmung, das heißt man bläst zweimal hintereinander jeweils 1 Sekunde lang Luft in Mund oder Nase, und zwar solange, bis professionelle Hilfe eintrifft.

 

2. Wie funktioniert die stabile Seitenlage? 

  • Man kniet sich seitlich neben den Verletzten. Man streckt die Beine des Betroffenen. Man legt den nahen Arm des Bewusstlosen angewinkelt nach oben, die Handinnenfläche zeigt dabei nach oben.
  • Man greift den fernen Arm des Verletzten am Handgelenk. Dann kreuzt man den Arm vor der Brust und legt die Handoberfläche des Betroffenen an dessen Wange. Dabei lässt man die Hand nicht los.
  • Anschließend greift man an den fernen Oberschenkel beugt das Bein des Verletzten.
  • Jetzt zieht man den Verletzten zu sich herüber. Dabei richtet man das oben liegende Bein so aus, dass der Oberschenkel im rechten Winkel zur Hüfte liegt.
  • Man überstreckt den Hals, damit die Atemwege frei werden, und öffnet den Mund des Verletzten leicht. Die an der Wange liegende Hand richtet man so aus, dass der Hals überstreckt bleibt.

 Wenn man die erforderlichen Sofortmaßnahmen und den Notruf durchgeführt hat, betreut und versorgt man den Verletzten weiter, indem man beruhigenden Zuspruch leistet und tröstet, ihn sachgerecht und bequem lagert, eventuelle Knochenbrüche ruhigstellt und erforderliche Verbände anlegt. Die Rettungskette endet mit der ärztlichen Versorgung und der pflegerischen Betreuung im Krankenhaus.


 


VI. Wie sollen sich Mitarbeiter in einem Brandfall verhalten? 

  • Sie sollen ruhig bleiben, um keine falschen Fluchtreaktionen auszulösen. Sie sollen ängstliche Personen beruhigen und sie zum raschen Verlassen des Gefahrenortes auffordern.
  • Sie sollen den Brand melden mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers. Sie sollen mögliche Rückfragen beantworten, bevor sie auflegen. 
  • Sie sollen andere Menschen warnen und hilflose Personen mitnehmen, wie z. B. Behinderte. Die Rettung von Menschenleben geht vor die Brandbekämpfung!
  • Dabei sollen sie immer auch an ihren eigenen Schutz denken! 
  • Sie sollen alle Türen schließen.
  • Sie sollen Gefahrenbereiche sofort über Treppenräume sowie über gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege verlassen und den Sammelplatz aufsuchen. 
  • Rauch und Hitze steigen nach oben und gefährden Atmung und das Bewusstsein. Gebücktes Gehen erhöht die Chancen, bei Bewusstsein zu bleiben und das Gebäude zu verlassen. Bei stärkerer Verrauchung sollen sie kriechend flüchten.
  • Brände können Aufzugsanlagen außer Betrieb setzen. Sie sollen daher keinen Aufzug benutzen!  
  • Sie sollen einen Löschversuch mit dem Feuerlöscher unternehmen, soweit der Brand noch in der Entstehungsphase ist. Bei erfolglosem Löschversuch oder größeren Bränden sollen sie sich in Sicherheit bringen. 
  • Sie sollen die Feuerwehr vor Ort einweisen und auf weitere Anweisungen warten und sich ggf. um Verletzte kümmern.

 

VII. Was ist nach einem Unfall bzw. Notfall alles zu tun? 

1. Dokumentation im Verbandbuch

Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich und datenschutzkonform (!) festgehalten werden – zum Beispiel in einer Kartei, als Computerdatei oder in einem Verbandbuch. Dokumentiert werden müssen:

  • Name der verletzten Person
  • Zeit und Ort
  • Unfallhergang
  • Art und Schwere der Verletzung oder des Gesundheitsschadens.
  • Außerdem Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Ersthelfer 
  • sowie Zeugen. 

Diese Angaben dienen als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist (eine Voraussetzung dafür, dass ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden kann.).

2. Unfallanzeige 

Nach einem Arbeitsunfall muss eine Unfallanzeige erfolgen. Diese erfolgt an die BGW und an die zuständige Arbeitsschutzbehörde (z. B. Landratsamt). Eine Unfallanzeige muss bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen erfolgen oder bei Tod des Mitarbeiters. Sie muss innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis von dem Unfall erfolgen. Ein Exemplar bleibt zur Dokumentation im Unternehmen. Mitarbeiter können eine Kopie verlangen.

Zusammenfassung 

  • Erste Hilfe muss jeder leisten, auch ohne Ausbildung zum Ersthelfer.
  • Wer Erste Hilfe unterlässt, macht sich strafbar.
  • Wer bei Erster Hilfe Schaden anrichtet, macht sich nicht schadensersatzpflichtig.
  • Grundlage für Erste Hilfe ist die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V1).
  • Nicht nur Sie als Praxisinhaber haben Pflichten, sondern auch Ihre Mitarbeiter.
  • Sorgen Sie dafür, dass die erforderlichen Aushänge und Alarmpläne stets auf aktuellem Stand sind und an einem zentralen und gut sichtbaren Ort hängen.
  • Stellen Sie sicher, dass der Inhalt von Verbandskästen und Notfallkoffern stets aktuell ist.
  • Jeder noch so kleine Unfall muss im Verbandbuch festgehalten werden. 
  • Für das Thema Erste Hilfe sind für Mitarbeiter regelmäßig Schulungen durchzuführen. Zur Einhaltung der Fristen empfiehlt sich, mindestens entsprechende Prozesse aufzusetzen oder noch besser, eine Software hierfür zu nutzen. 

 


Beitragsnummer: 17085

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