Dr. Thomas-Andreas Ziesenitz, Abteilungsdirektor, Förderbanken, Finanzierung und Wirtschaftspolitik, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
I. Aufsichtsrechtliche und regulatorische Entwicklungen
Wohl kaum ein anderer Mainstream hat sich auf das Finanzierungsgeschäft der Kreditwirtschaft so weitreichend ausgewirkt wie die Nachhaltigkeitsdebatte. Und dies aus gutem Grund, denn der Schutz des Klimas wird in weiten Teilen der Zivilgesellschaft als globale Herausforderung angesehen, deren Bewältigung nur in gemeinsamer Verantwortung gelingen kann.
Stand die Fortentwicklung der Bankaufsichtsanforderungen und der regulatorischen Grundlagen noch vor Kurzem ganz im Zeichen der Finanzkrise 2008 und der aus ihr zu ziehenden Konsequenzen, hat sich das Blatt mit der Verabschiedung des Pariser Klimaschutzabkommens und der Nachhaltigen Agenda der Vereinten Nationen im Jahr 2015 gewendet. Die Politik bezieht den Finanzsektor seitdem in hohem Maße in die Ausgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft nach nachhaltigen Gesichtspunkten ein. Sie hat erkannt, dass die Finanzindustrie durch die ihr eigene Kapitallenkungsfunktion einen hohen Einfluss auf Investitionsentscheidungen ausüben kann.
Der Aktionsplan der Europäischen Union (EU) für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums von 2018 zeichnet den Pfad für die künftige Ausgestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen vor, denen auch die Kreditwirtschaft unterliegen soll.[1] Zwar enthalten die europäische Bankenrichtlinie und die europäische Bankenverordnung seit ihrer letzten Überarbeitung 2019 noch keine konkreten Vorgaben, die Institute an die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien binden. Doch hält seitdem die europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) ein robustes Mandat, um die regulatorischen Anforderungen, die Institute in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken einhalten sollen, schrittweise weiterzuentwickeln.[2] Auch nationale Aufsichtsbehörden beteiligen sich intensiv an den Überlegungen. [...]
Beitragsnummer: 18108