Das neue Restrukturierungsgesetz erweitert hier den Handlungsspielraum. Doch es hält auch Herausforderungen bereit – eine assetbasierte Finanzierung kann unterstützen.
Carl-Jan von der Goltz, geschäftsführender Gesellschafter Maturus Finance GmbH
Banken, die eine vorsorgliche Restrukturierung ihrer Unternehmenskunden unterstützen wollten, waren bisher allzu oft die Hände gebunden. In einer freien Sanierung sind Blockadehaltungen einzelner Gläubiger oder Unstimmigkeiten durch komplexe Finanzierungsstrukturen an der Tagesordnung. Viele Vorhaben waren von vornherein zum Scheitern verurteilt. Oder die kompromissbereite Bank musste zum eigenen Nachteil für Forderungsverluste beharrlicher Blockierer einspringen. Seit Anfang dieses Jahres gilt nun allerdings das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG). Durch dessen Mehrheitsprinzip werden in Restrukturierungsverfahren die Konsensfindung bei komplizierten Finanziererstrukturen erleichtert und Blockaden durch einzelne „Akkordstörer“ ausgeschlossen. Dazu werden die Gläubiger in Gruppen zusammengefasst – stimmt deren Mehrheit für den vorgelegten Restrukturierungsplan und die entsprechenden Forderungsverzichte, wird eine verbindliche Lösung für alle Gläubiger geschaffen. Das hilft dem Unternehmenskunden und damit auch der Bank, die auf nachhaltige Lösungen setzt.
Die Finanzierungsfrage bleibt meist
Restrukturierungsverfahren lösen jedoch nicht jede Herausforderung. Etwa, wie die Sanierung finanziert werden soll. Im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren wie der Regelinsolvenz oder der Eigenverwaltung wird bei präventiven Restrukturierungen kein Insolvenzgeld gezahlt. Dabei bilden Löhne und Gehälter meist einen der größten Posten – für Unternehmen, die ohnehin Schwierigkeiten mit ihrer Liquidität haben, ein brisantes Thema.
Doch auch hier ergibt sich ein Lösungsansatz. Denn durch das StaRUG kann in die Nebenbedingungen, etwa von Kreditverträgen, eingegriffen werden. Untersagten die Covenants eines Vertrages einem Kreditnehmer bisher, bestimmte Sachwerte zu verkaufen, kann diese Klausel im Restrukturierungsverfahren abgewandelt werden. Selbst in bestehende Besicherungen kann zu einem gewissen Grad eingegriffen werden. Dadurch bekommt das restrukturierende Unternehmen die Möglichkeit, seine Assets zur finanziellen Gesundung zu nutzen.
Erwächst der Bank dadurch aber nicht eigentlich ein Nachteil? Nicht unbedingt, denn durch die Möglichkeiten des StaRUG sind Häuser in ihrem Sanierungswillen nicht mehr auf sich allein gestellt. Besitzt ein Unternehmen ausreichend werthaltige Vermögensgegenstände, können diese im Rahmen einer objektbasierten Lösung genutzt werden. Partner aus dem Bereich Asset Based Finance unterstützen beispielsweise mit dem Modell Sale & Lease Back oder über Asset Based Credit. Durch den Objektbezug und eine entsprechende Geschwindigkeit sind diese alternativen Finanzierungen gerade für Distressed-Situationen geeignet. Die für Banken bei neuen Engagements meist unumgängliche Top-Bonität der Firmenkunden spielt hier keine Rolle. Zudem kann eine objektbasierte Finanzierung die Eigenkapitalquote einer Firma steigern und wird so zum Hebel für weitere Bankdarlehen. Doch wie funktionieren die assetbasierten Modelle genau?
Innenfinanzierung durch Sale & Lease Back
Sale & Lease Back (SLB) unterstützt Unternehmen dabei, liquide Mittel durch reine Innenfinanzierung zu gewinnen. Dabei wird werthaltiges Anlagevermögen wie Maschinen-, Anlagen- oder Fuhrparks an einen Finanzierungspartner verkauft und von diesem unmittelbar wieder zurück geleast. Es wird nicht nur für die Restrukturierung erforderliche Liquidität frei, SLB besitzt auch die nötige Geschwindigkeit für solche Fälle – vom vorläufigen Angebot bis zur finalen Auszahlung des Kaufpreises vergehen meist nur wenige Wochen.
Sale & Lease Back ist bonitätsunabhängig und legt seinen Fokus stattdessen auf die Vermögensgegenstände eines Unternehmens. Die Assets sollten mobil, werthaltig und fungibel sein. Einzelobjekte reichen allerdings nicht aus, der Firmenkunde sollte über einen soliden Fahrzeug- oder Maschinenpark verfügen. Letzterer darf allerdings nicht unumkehrbar mit der Produktionshalle verbaut sein. Sonder- und Einzelanfertigungen oder Prototypen scheiden im Rahmen von SLB ebenfalls aus.
Kreditbesicherung auch durch Warenlager – Asset Based Credit
Assetbasierte Finanzierungslösungen gibt es nicht nur für Industriebetriebe. Denn auch Online- oder stationäre Händler können auf Modelle wie Asset Based Credit zurückgreifen. Hierbei dienen neben werthaltigen Objekten aus Maschinen- und Fuhrparks auch Rohstoffe, Warenlager, Sachwerte oder Immobilien als Sicherheiten.
Da bei den kurz- bis mittelfristigen Spezialkrediten Bonität eher zweitrangig ist, lässt sich auch dieser Ansatz in Sondersituationen einsetzen. Zumal das Modell die für Restrukturierungen erforderliche Geschwindigkeit bietet: Das erste Finanzierungsangebot liegt oft innerhalb weniger Tage vor, die Bereitstellung der Kreditsumme erfolgt meist zwei bis vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung. Doch um die assetbasierte Option nutzen zu können, müssen werthaltige, handelbare und marktgängige Vermögensgüter in ausreichender Zahl vorhanden sein. Einzelprodukte und -stücke, verderbliche Waren oder unfertige Erzeugnisse eignen sich nicht als Sicherheiten.
PRAXISTIPPS
- Das StaRUG verbessert die Restrukturierungsaussichten von Firmenkunden.
- Blockaden einzelner Gläubiger werden verhindert, Lösungen bei komplizierten Finanzierungsstrukturen vereinfacht.
- Die Herausforderung der finanziellen Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen bleibt.
- Distressed kompatible Modelle wie Asset Based Finance können die Sanierung unterstützen.
- Sale & Lease Back hilft, Maschinen und Fuhrparks für eine Innenfinanzierung zu nutzen.
- Asset Based Credit erlaubt die Besicherung von Anlage- und Umlaufvermögen.
Beitragsnummer: 18186