Mittwoch, 9. Juni 2021

EBA-Guideline für Überwachung u. Governance von Bankprodukten nichtig?

Juristische Überprüfung von vermeintlichem soft law vor dem EuGH.

Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V., Berlin und Geschäftsführender Direktor der Europäischen Bausparkassenvereinigung, Brüssel

 I. Einleitung

„Was tot ist, kann niemals sterben“. So beginnen die Ausführungen des Generalanwaltes Bobek in seinen Schlussanträgen vom 15.04.2021 in einem EuGH-Verfahren (Rechtssache C-911/19). Der tschechische Generalanwalt lässt in diesem Rechtsstreit, der große Auswirkungen auf die Leitlinien-Rechtssetzung der europäischen Aufsichtsbehörden haben kann, durchblicken, Fan der Serie Game of Thrones zu sein, und hinterfragt die Kompetenz der EBA zum Erlass der Leitlinien für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft (EBA/GL/2015/18) vom 15.07.2015 (deutsche Sprachfassung).

Interessant wird in diesem Fall auch die wohl zeitnah anstehende Entscheidung des EuGH zu der Frage, ob ein Verband, hier konkret der Französische Bankenverband (Fédération bancaire française), befugt ist, überhaupt gegen eine Entscheidung der nationalen Bankenaufsicht, hier konkret der Französischen Finanzaufsichtsbehörde (Autorité de contrôle prudentielle), gerichtlich vorzugehen. [...]
Beitragsnummer: 18209

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