Thomas Jurk, Senior Consultant, FCH Consult GmbH
I. Bankaufsichtliche Anforderungen und Erwartungen
Das Interne Kontrollsystem (IKS) ist für den deutschen Bankensektor ein wesentliches Instrument zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen sowie zur Ausübung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Die Basis bilden schon immer Prozesskontrollen, Entscheidungsprozesse, das Vier-Augen-Prinzip und die Einhaltung der Funktionstrennung. Nun stellen sich diese Fragen: Welche neuen Erwartungen hat die Aufsicht entwickelt? – Welche Maßnahmen ergreifen die einzelnen Institute, um diese zu erfüllen?
Kein Novum, aber eine zentrale Herausforderung und die Grundlage für das IKS ist, dass Kontrollhandlungen nachvollziehbar und handlungssicher dokumentiert sind. In Arbeitsanweisungen werden oftmals vor- und nachgelagerte Tätigkeiten bzw. die Abarbeitung von Kontrollschwächen beschrieben. Eine Beschreibung der eigentlichen Kontrollhandlung mit konkreten Aufgabenschritten fehlt häufig. Die Kontrolldokumentation in der schriftlich fixierten Ordnung (SfO) stellt allerdings die Basis sämtlicher Aktivitäten, wie die Kontrolldurchführung im Betriebsalltag (einschl. im Vertretungsfall), die Umsetzung der IKS-Wirksamkeits-Überwachung sowie interne/externe Prüfungen dar. Zur Lösung dieses systematischen Problems ist die einheitliche, zentrale Dokumentation von Kontrollhandlungen unabdingbar sicherzustellen. [...]
Beitragsnummer: 18211