Dienstag, 8. Juni 2021

AGB-Zustimmungsfiktionsklausel unwirksam – Konsequenzen für die Praxis

Auswirkungen der BGH-Entscheidung v. 27.04.2021 auf die Änderung von Vertragsbedingungen und die Erhöhung von Entgelten.

Prof. Dr. Patrick Rösler, Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender FCH Gruppe AG und
Dr. Roman Jordans, LL.M.(NZ), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, CBH Rechtsanwälte, Köln.

Bisher war es gängige Praxis in Banken und Sparkassen, dass Änderungen der AGB und Entgelterhöhungen über den Mechanismus der Zustimmungsfiktion massengeschäftstauglich umgesetzt wurden. In der Praxis hat der Bankkunde ein Schreiben mit den angestrebten Änderungen erhalten, entweder per Papier, per PDF im Online-Banking oder auch als Information auf dem Kontoauszugsdrucker. Hat er dem Vorgehen nicht binnen der gesetzten Frist widersprochen oder den Vertrag gekündigt, wurde die Neuregelung Vertragsbestandteil. Am 27.04.2021 hat der BGH in seiner Entscheidung[1] diese Klauseln zur Zustimmungsfiktion in den AGB der Postbank für unwirksam erklärt. Die Begründung und die Folgen der Entscheidung für die Praxis stellt dieser Beitrag dar. 

I. Historie

AGB-Klauseln der Kreditwirtschaft zur Änderung von Bedingungen und Entgelten bzw. Zinsen haben eine wechselvolle Geschichte hinter sich:  [...]
Beitragsnummer: 18233

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