Donnerstag, 17. Juni 2021

Containerinvestment kein Einlagengeschäft i. S. d. KWG

Der Kauf von Containern und deren anschließende Vermietung stellt kein Einlagegeschäft i. S. d. KWG dar.

Prof. Hervé Edelmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner

 

In seiner Entscheidung vom 29.04.2021, Az. III ZR 41/20 (WM 2021, 1046) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Containerinvestment kein Einlagengeschäft darstellt, und zwar weder im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Fall 2 KWG noch im Sinne von Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2013/36/eu und daher nicht der diesbezüglichen BaFin-Aufsicht unterliegt.


Beitragsnummer: 18249

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