Montag, 15. November 2021

Neue EBA-Kredit-Guideline: Kapitaldienstfähigkeit im Fokus

Hohe und prozesstechnisch hohe Anforderungen an die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit • Sensitivitäts-/Negativ-Szenarioanalysen

Christoph Hoeren, Senior Risk Manager Risk – Kaa, DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH

Im Prozess der Kreditanalyse nimmt die Beurteilung der zukunftsgerichteten, nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit (KDF) bei der Kreditvergabe/-überwachung von Firmenkunden & Freiberuflern eine herausragende Bedeutung ein. Dies zeigt sich auch in der neuen „EBA-Leitlinie zur Kreditvergabe/-überwachung“ (EBA/GL/2020/06), in der die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung und damit zwingend verbunden die Ermittlung der KDF im besonderen Fokus der Leitlinie stehen. So werden hohe und prozesstechnisch heikle Anforderungen an Sensitivitäts-/Negativ- und Szenarioanalysen gestellt. 

EBA-Guideline für Kreditvergabe-/überwachung: EBA/GL/2020/06

  • Primäre Ziele:
    • Verbesserung der Finanzstabilität und Widerstandsfähigkeit des europäischen Finanzsystems durch hohe Kreditqualität
    • Konkretisierung der Kreditvergabestandards in Abhängigkeit der Geschäftsmodelle der Institute zur Vermeidung von notleidenden Krediten
    • Verbesserung der Datenqualität und Herstellung von „Informationssymmetrien“ zwischen den Instituten und Investoren in Sekundärmärkten für notleidende Kredite
  • Flankierende Effekte:
    • Bewusster Umgang mit Nachhaltigkeitskriterien (ESG, Green Lending Policies etc.)
    • Berücksichtigung sozialer und marktwirtschaftlicher Faktoren, Verbraucherschutz
    • Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Adressaten:
    • Zuständige Aufsichtsbehörden (ECB + NCA) à einheitliche Aufsichtspraxis
    • Institute (Kreditinstitute, Wertpapierfirmen gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 3 CRR)
  • Anwendungsbereich:
    • Darlehen/Kredite an Verbraucher und Unternehmen (ohne Schuldverschreibungen, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, Derivate)
    • Ausgenommen à (Zentral-)Banken, Versicherungen, öffentliche Hand

Prozess der Übernahme von EBA-Leitlinien in die MaRisk
Der Prozess der Übernahme von EBA-Leitlinien für sog. LSIs („Less Significant Institutions“ setzt mit der Festlegung der BaFin ein, ob und in welchem Umfang solche Leitlinien der EBA in deutsches Recht und die nationale Verwaltungspraxis übernommen werden. Bei einer „Comply“-Erklärung gibt die BaFin gegenüber der EBA regelmäßig auch an, ob die Anforderungen aus den EBA-Leitlinien unverzüglich anzuwenden sind oder erst mit der Umsetzung in deutsches Recht oder durch ein nationales Rundschreiben. Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass die BaFin die Leitlinien der EBA in ihre Verwaltungspraxis übernimmt. Im Rahmen der von der EBA veröffentlichten „Guideline compliance table“ (letzter Stand: 31.08.21) wird für Deutschland die Umsetzung über eine neue MaRisk Novelle bis Mitte 2022 erwartet. 

Wichtig: LSIs sind aber auch bei Umsetzung durch eine Novellierung der MaRisk angehalten, sich bereits vorher mit den Inhalten der betreffenden Leitlinien zu befassen.

Zukunftsgerichtete Kapitaldienstfähigkeit
Die Einschätzung der Kapitaldienstfähigkeit erfordert umfangreiche Informationen vom Kunden; bei Informationslücken muss mit pauschalierten risikoaversen Annahmen gearbeitet werden (mit ggf. sehr konservativen Ergebnissen):

Kapitaldienstgrenze:

  • Nachhaltiges Jahresergebnis
  • Beteiligungsergebnisse
  • Afa
  • Kalkulatorische Größen
  • Ersatzinvestitionen
  • Werthaltigkeit der Forderungen
  • Working Capital

Kapitaldienst:

  • Kapitaldienste (Zinsen, Tilgungen)
  • Tilgungsersatzleistungen (Blockkredite)
  • Bürgschaften für Dritte
  • Leasingzahlungen
  • Freie Linien
  • Gesellschafterdarlehen

Szenariobetrachtungen:

  • Planzahlen des Kunden bzw. Fortschreibung der Vergangenheit
  • Historische Finanzdaten
  • Geänderte Rahmenbedingungen
  • Sensitivitätsanalysen

Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung sind alle relevanten Faktoren zu beurteilen, die die gegenwärtige und zukünftige Fähigkeit des Kreditnehmers beeinflussen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Bei der Analyse sind die aktuelle und projizierte Finanzlage einzubeziehen und je knapper die Kapitaldienstfähigkeit, desto umfangreicher die Analyse (und die anzufordernden Unterlagen).

Szenario-/Sensitivitätsanalysen, z. B.:

  • Einkommensverringerung/Einkommensausfälle
  • Saisonale Einkommensschwankungen/unregelmäßige Einkommensbestandteile
  • Auswirkungen von Zinssteigerungen/Wechselkursschwankungen (Fremdwährung)
  • Fertigstellungs-/Vermietungs-/Vermarktungsrisiken von finanzierten Immobilien
  • Geschäftsmodell-/Strategie-/ESG-Risiken des Kreditnehmers
  • Politische-/wirtschaftliche/rechtliche Risiken bei Exportfinanzierungen

Des Weiteren beinhaltet die Guideline eine Aufstellung von Informationsanforderungen, die eine Orientierung über den Firmenkunden geben sollen. So u. a. Einzel- und Konzernabschlüsse, Forderungslisten, Planungsrechnungen, Unterlagen zum Nachweis der Kapitaldienstfähigkeit, außerbilanzielle Verpflichtungen und Risiken.

Weiterhin gelten erhöhte Anforderungen an den Umfang der Analyse mit Abstufung der Unternehmensgrößen (z. B. Small bis € 10 Mio. Umsatz und max. 50 Mitarbeiter):

  • „Small“ – Informationen zu anderen Kreditlinien und Darlehenskonditionen; Gruppen-/Konzerninformationen, Währungsrisiken, Dividendenpolitik, Investitionsverhalten, Working Capital, Refinanzierungsrisiken, Modelle etc.
  • „Medium“ und größer: zusätzlich z. B. individuelle Planungsrechnungen und Sensitivitäten zur Einschätzung der Kapitaldienstfähigkeit

PRAXISTIPPS

  • Neue EBA Guideline frühzeitig auf mögliche Gaps prüfen und Umsetzungspläne erarbeiten (erhöhte Informationsanforderungen, Sensitivitäten etc.).
  • Standards & Dokumentation im Fokus! Nicht nur aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben ist sicherzustellen, dass die Analyse der Kapitaldienstfähigkeit standardisiert durchgeführt wird. 
  • Kapitalflussrechnung ist bei Unternehmensfinanzierungen zentrales Informationsmedium zur Analyse
  • Informations- und Unterlagenmanagement mit dem Kunden sicherstellen, um pauschalierte risikoaverse Berechnungen im Rahmen der KDF zu vermeiden.
  • Finanzkennzahlen unterstützen die Analyse, ersetzen sie aber nicht! Sog. „Ampelsysteme“ bezogen auf Finanzkennzahlen stellen Umsetzung und Beachtung von Benchmarks sowie – sofern geboten – Eskalationen in Kreditprozessen und Kreditvergaben sicher.
  • Standard in der Analyse beachten: Vergangenheit – Aktuell – Planung 

Beitragsnummer: 19409

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Analyse der zukünftigen & nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit

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