WP/StB Alexandra Pfeil, Teamleiterin, Prüfung & Managed Services, Jahresabschlussprüfungen und Interne Revision, AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
„Nichts ist so beständig wie der Wandel.”
Dieses über 2.000 Jahre alte Zitat ist auch heute noch aktuell. Banken sehen sich unverändert fortlaufend einer zunehmend komplexer werdenden Regulierung gegenüber und auch das im letzten Jahr erst in überarbeiteter Fassung veröffentlichte Rundschreiben 10/2021 (Ba) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) steht bereits zur erneuten Überarbeitung an. Dem Protokoll zur virtuellen Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 02.09.2021 ist zu entnehmen, dass eine Veröffentlichung einer erneut überarbeiteten MaRisk-Fassung im 4. Quartal diesen Jahres angestrebt wird.[1] Hieraus ist ebenfalls ersichtlich, dass ein Kernpunkt der Überarbeitung die Umsetzung der Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung (EBA/GL/2020/06; im Folgenden: EBA-Leitlinien) sein wird und eben dies Grund genug ist für eine beschleunigte Durchführung der 7. MaRisk-Novelle (ggf. mit einer verstärkten Verwendung von Verweisen in den MaRisk auf die EBA-Leitlinien).
Die EBA-Leitlinien decken zwar insbesondere den Bereich BTO 1 der MaRisk zum Kreditgeschäft ab, regeln dabei aber auch Themen wie z. B. Technik, Umwelt und Geldwäsche.[2]
Genügend Gründe also, um sich bereits heute mit den zu erwartenden Änderungen auseinanderzusetzen und sich frühzeitig auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten.
I. Welche wesentlichen Änderungen sind zu erwarten?
1. Interne Governance [...]
Beitragsnummer: 19449