Frank Günther, Senior Consultant und Kreditspezialist, FCH Consult GmbH[1] [2]
I. Ziele und Aufgaben der neuen Wohnimmobilienanzeige
In der Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken in Höhe von zwei Prozent für Wohnimmobilienfinanzierungen nach § 10e KWG vom 30.03.2022 führte die deutsche Aufsicht die Einschätzung der Risiken des Wohnimmobilienmarktes deutlich auf:
„Der deutsche Wohnimmobilienmarkt ist schon seit dem Jahr 2010 von Preissteigerungsraten geprägt, deren Dynamik im Zeitverlauf markant zunahm. Mit einem Anstieg von zuletzt 12,4 % ist das Ausmaß mittlerweile ausgesprochen hoch; die Preisentwicklung hat sich zunehmend von fundamentalen ökonomischen Parametern (u. a. von den Einkommen) abgekoppelt. In der Konsequenz konstatiert die Deutsche Bundesbank landesweite Überbewertungen in Höhe von 20–35 %.“ [3]
In dieser Situation besteht grundsätzlich die Gefahr, dass: [...]
Beitragsnummer: 19467