Thomas Gerlach, Stv. Abteilungsleiter Interne Revision, Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
Pauschalwertberichtigungen (PWB) sind ein etabliertes Instrument, um die latenten Risiken aus den Kreditforderungen einer Bank zu berücksichtigen und bilanziell sowie im Erfolg (Gewinn- und Verlustrechnung) abzubilden. Über viele Jahre erfolgte die Berechnung auf Grundlage eines Schemas, das lediglich die Erfahrungen der Vergangenheit widerspiegelte, künftig soll mit einem Modell des „Expected Loss“ gearbeitet werden. Diese geänderte Vorgehensweise basiert auf der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 vom Bankenfachausschuss (BFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW).
Die neuen Regelungen sind verbindlich erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre nach dem 31.12.2021 anzuwenden, eine frühere Anwendung des Modells ist zulässig. Da die Regelungen aber bereits in der FINREP-Meldung[1] zum 31.03.2022[2] zu berücksichtigen sind, ist eine rechtzeitige Beschäftigung mit dem Thema angezeigt.
I. Handelsrechtlicher Hintergrund
Die sachliche Begründung für Pauschalwertberichtigungen ist im Vorsichtsprinzip der deutschen Rechnungslegung zu sehen. Das Handelsgesetzbuch (HGB) schreibt den Adressaten, und damit auch den Kreditinstituten, eine vorsichtige Bewertung vor; somit sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste im Jahresabschluss zu berücksichtigen[3].
Für die Praxis bedeutet dies die Notwendigkeit einer Bewertung der Kreditforderungen zum Bilanzstichtag. Dabei werden einzelne Kredite erkennbar akut ausfallgefährdet sein, dies ergibt sich beispielsweise aus einer mangelnden Kapitaldienstfähigkeit. Die bankinternen Systeme, darunter die Rating- und Scoring-Verfahren oder das Frühwarnsystem, unterstützen bei der Identifizierung dieser zweifelhaften Forderungen. Für die unbesicherten Teile dieser Kreditengagements ist eine Einzelwertberichtigung (EWB) zu bilden. [...]
Beitragsnummer: 19469