Donnerstag, 16. Dezember 2021

Aktuelle Ergebnisse zur FCH IKS-Umfrage 2021/22

Erkenntnisse zum Status quo der Umsetzung bankaufsichtlicher Anforderungen, zur Schaffung eines IKS-Gesamtsystems & Maßnahmen zur IKS-Optimierung in knapp 100 Instituten

Thomas Jurk, Senior Consultant, FCH Consult GmbH

 

Das Interne Kontrollsystem (IKS) ist für den deutschen Bankensektor ein wesentliches Instrument zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen sowie zur Ausübung der Sorgfaltspflicht. Entscheidungsprozesse, Prozesskontrollen und die Verwendung des Vier-Augen-Prinzips sind schon immer die Basis zur operativen Umsetzung im Institut. Nun stellt man sich die Frage: Welche Neuerungen und Trends bestehen in 2021/22?


FCH IKS-Umfrage 2021

Um den Status Quo zum Internen Kontrollsystem in der Branche zu ermitteln, haben wir im Sommer 2021 die FCH IKS-Umfrage 2021/22 durchgeführt. An der Umfrage haben 93 Personen aus dem deutschen Bankensektor teilgenommen. Die meisten Befragten sind in Instituten des Genossenschafts-Sektors und Sparkassen-Sektors beschäftigt. Es zeichnet sich jedoch ein Bild über sämtliche Bankensektoren ab.

Die Ergebnisse zeigen, dass in mehr als 90 % der Institute Handlungsbedarf zur Umsetzung bankaufsichtlicher Anforderungen besteht. Die erforderlichen Maßnahmen reichen von der standardisierten Dokumentation manueller, automatisierter und maschineller Kontrollen bis zur Durchführung von Kontroll-Tests, welche die Wirksamkeit der Kontrollen im Betriebsalltag sicherstellen.

Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass viele Institute kein IKS-Gesamtsystem unter Verwendung eines IKS-Regelkreislaufs implementiert haben. Dies zeigt sich daran, dass (1) nur 48 % die Funktionsfähigkeit von Kontrollhandlungen regelmäßig testen, (2) nur 10 % Kontroll-Tests zur Überwachung der Wirksamkeit durchführen und (3) nur 37 % einen IKS-Beauftragten zur Koordination dieser und weiterer Aufgaben implementiert haben.

Die Auswertung der Themenfelder, welche Maßnahmen und Projekte zur Weiterentwicklung des Internen Kontrollsystems beinhalten, zeigt ein heterogenes und somit von Institut zu Institut unterschiedliches Bild. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet die Kontrolloptimierung mit (1) der „Aufnahme und zentralen Dokumentation sämtlicher Kontrollhandlungen“ (Angabe von 46 % der Befragten), (2) der „Implementierung einer Software zur Kontrollabbildung und -dokumentation“ (Angabe von 42 % der Befragten) sowie (3) der „Automatisierung von Kontrollhandlungen“ (Angabe von 41 % der Befragten).

 

PRAXISTIPPS

  • Die Implementierung eines IKS-Beauftragten bündelt fachliches Know-how rund um das Interne Kontrollsystem an einer zentralen Stelle im Institut. Diese Funktion kann die Fachbereiche in der praktischen Arbeit mit Rat und Tat unterstützen, aber auch die Koordination der IKS-Weiterentwicklung im Institut übernehmen.
  • Die IKS-Weiterentwicklung nimmt in der Regel mehrere Jahre in Anspruch. Setzen Sie Maßnahmen zur Optimierung Schritt für Schritt, je nach IKS-Reifegrad, in Projektform um.
  • Vernetzen Sie sich mit anderen Instituten und tauschen Sie sich über den aktuellen IKS-Entwicklungsstand, Maßnahmen und Projekte sowie über Erfahrungen im Rahmen der IKS-Weiterentwicklung aus. Eine Anlaufstelle kann die Organisationsabteilung, Compliance oder Revision sein.

 

Die aktuellen Ergebnisse der FCH IKS-Umfrage 2021/22 können Sie über unser Kontaktformular (Link: https://fch-gruppe.de/Beratung/fch-beratungaktuell-iks--prozessmanagement-) anfordern. Bitte beachten Sie, dass wir die Ergebnisse nur Mitarbeitern/Führungskräften von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten anbieten.


Beitragsnummer: 19480

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