Dienstag, 31. Mai 2022

Rezension: InsO – Kommentar

6., neu bearbeitete Auflage 2022

Marie Luise Graf-Schlicker (Hrsg.): InsO. Kommentar. RWS Verlag, Köln, 6. Aufl. 2022. 2993 S., 229 €. 

 

Die 6. Auflage des Kommentars zur Insolvenzordnung umfasst alle Änderungen, einschließlich geplanter Neuerungen, die bis September 2021 bekannt geworden sind. Die Änderungen umfassen neben dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens etc. vom 22.12.2020 und dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) vom 22.12.2020 u. a. auch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG), welches zum 01.12.2021 in Kraft getreten ist und das Gerichtsvollzieherschutzgesetz (GvSchuG), dessen Änderungen im Wesentlichen am 01.01.2022 in Kraft getreten sind. 

Der Kommentar beinhaltet neben dem deutschen auch die europäische Insolvenzordnung und kommentiert darüber hinaus auch die neuerliche Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV).

Mit Blick auf die europäische Insolvenzordnung war festzustellen, dass hier das Kapitel VI „Datenschutz“ (Art. 78–83) als „neu aufgenommen“ gewürdigt wurde, wobei die Artikel bereits einige Jahre bestehen. 

Die Artikel zum Thema Datenschutz greifen für entsprechende Verarbeitungsvorgänge losgelöst bzw. neben den jeweils länderspezifischen Datenschutzregelungen und werden künftig eine noch tragendere Rolle einnehmen. 

Im Art. 79 wird u. a. auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in nationalen Insolvenzregistern eingegangen. Hierunter wird auch das immer wieder diskutierte Thema der Speicherung der Daten aufgegriffen (S. 2714 ff.). Allerdings geht es hier um die Speicherung der Verfahrensdaten im Internet im Allgemeinen mit Bezug auf die DSGVO (Löschung spätestens 6 Monate u. a. nach Aufhebung des Verfahrens, der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens oder bei nicht eröffnetem Verfahren, beginnend mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen sowie 6 Monate nach Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung und bei sonstigen Veröffentlichungen 1 Monat nach dem Tag der Veröffentlichung).

Heiß diskutiert wird dieses Thema vor allem im Zusammenhang mit der Speicherung dieser Daten bei der Schufa. Hierauf wird im Kommentar leider nicht eingegangen. Denn seitens der Speicherung dieser insolvenzrechtlich personenbezogenen Daten im Speziellen, u. a. in der Schufa, gibt es seit 2021 einige Urteil, welche jedoch nicht konsequent im Gleichklang zueinanderstehen, sondern mit 3 Jahren sowie 6 Monaten deutlich auseinanderfallen und zwischenzeitlich beim Europäischen Gerichtshof anhängig sind. Eine Urteilsbegründung bleibt hier abzuwarten.

Hiernach dürfte sich mit Bezug auf den im Kommentar gewürdigten Absatz zum Löschungsanspruch nach der DSGVO ggf. zeigen, inwieweit es künftig einen Gleichlauf geben wird. Die Kommentierung lässt aufgrund des Gesamtumfangs des Werkes keinen Platz für tiefergehende respektive spezielle Fallgestaltungen, ist jedoch auf den Punkt dargestellt, sodass hiernach kein Interpretationsspielraum bei möglichen Unsicherheiten oder Vakanzen offenbliebe. 

Insgesamt bietet die Kommentierung ein sehr umfangreiches Spektrum an notwendigem Fachwissen. Es handelt sich um ein solides, klar strukturiertes Werk, das alle relevanten Themenstellungen beinhaltet und diese im Rahmen der Kommentierung auf den Punkt bringt. Sowohl für juristisch versierte Leser und Fachexperten als auch für Leser, die sich bislang weniger mit dem Insolvenzrecht beschäftigt haben, ist es ein informatives und verständliches Nachschlagewerk in Sachen Insolvenzrecht. 

Kristin Viereck, Bereichsleiterin Kredit und Sanierung, Finanz Colloquium Heidelberg GmbH


Beitragsnummer: 19497

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