Mittwoch, 30. März 2022

Umlage von Eigenmittelanforderungen im Pricing von Krediten

Frank Neumann, Leiter Risikosteuerung & Compliance, Kreissparkasse Sigmaringen 

Grundsätzlicher Vorgehensvorschlag

Das Pricing von Krediten ist institutsspezifisch festzulegen. Neben den Herstellungskosten des Kredits, der Bonitätsprämie und der Wahl des Einstandes bestimmen die Eigenkapitalkosten und der eigene Gewinnanspruch wesentlich den Preis.

Was sind Eigenkapitalkosten?

Getreu nach Schierenbeck lassen sich Eigenkapitalkosten klar von weiteren Kosten abgrenzen. Auf Gesamtbankebene entsprechen die Eigenkapitalkosten dem Verzinsungsanspruch der Eigenkapitalgeber auf das von ihnen investierte Kapital. Dabei ist zu beachten, dass sich diese geforderte Eigenkapitalrentabilität (Return on Equity (RoE) auf den Marktwert des Eigenkapitals bezieht. Problem für rein HGB-orientierte Sparkassen und Volksbanken ist jedoch im Regelfall, dass der Marktwert des Eigenkapitals nicht ohne Weiteres bestimmbar ist.

Für das Pricing relevant ist die Betrachtung als kalkulatorischer Kostenbestandteil. Die Eigenkapitalkosten gehören zu den kalkulatorischen Kostenbestandteilen, die durch die Brutto-Konditionsmarge abzudecken sind. Grundlage der Zurechnung von Eigenkapitalkosten auf die einzelnen Kundengeschäfte kann die aufsichtsrechtliche Bindung von Eigenkapital nach der CRR/CRD bzw. dem KWG sein. Weitere denkbare Verteilungsschlüssel liegen in einer volumen- oder risikokapitalproportionalen Verteilung, evtl. unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit der Geschäfte im Hinblick auf die marktseitige Durchsetzbarkeit der kalkulierten Preise.

Praxisbewährt, weil leicht verständlich, sowie leicht vermittelbar ist die Verteilung anhand aufsichtsrechtlicher Bindung von Eigenmitteln. Wesentlich für die Differenzierung zwischen Eigenkapitalkosten und Gewinnbedarf ist die Bestimmung des kostenrelevanten Bedarfs. Je nach Geschäftsmodell und verfolgter Pricing-Strategie ist die Diskussion über die Wahl der EM-Bindungsbasis relevant.

 

Basis gebundene Eigenmittel*

EK-Kosten

Gewinnbedarf

Return

Preisuntergrenze

 

CRR + SREP Zuschlag

EMZK**

(Plan) Ertrag nach Steuer vor Bewertung

Auskömmliches Modell

 

EMZK**

Plan Gesamtkapitalkennziffer

(Plan) Ertrag nach Steuer und Bewertung

Mathematisches Optimum 

EMZK zzgl. Managementpuffer

Gesamtkapitalkennziffer zzgl. ad on

(Plan) Ertrag nach Steuer, Bewertung und neutralem Ergebnis ggf. zzgl. Managementanspruch

* Differenzierung nach Kapitalart gem. interner Ausrichtung des Instituts; ** Eigenmittelzielkennziffer

 

Nach Festlegung der Verteilbasen erfolgt der Übertrag der abgeleiteten Ergebnisansprüche auf das erwartete (Brutto-)Neugeschäft. Betriebswirtschaftlich empfehlenswert ist es, ein Vorgehensmodell zu wählen, bei dem sowohl die kapitalseitige Basis als auch die ertragsseitige Anforderung idealerweise auf Produktebene abgeleitet werden.

Die produktseitige Zuordnung der Eigenmittel-Anforderungen erfolgt über die RWA. Hierfür werden entweder auf Basis Forderungsklasse oder, wenn technisch möglich (bei Sparkassen mit Hilfe IDH), auf Kontoebene aggregiert. Nach gleicher Logik erfolgt die Aggregation der aufgelaufenen/geplanten Ergebnisse. Somit stehen Berechnungsbasis und Ergebnisanspruch für die Bestimmung der Kostenbestandteile fest. Es verbleibt nur noch die Kapitalbasis zu bestimmen und die sich hieraus ergebenden Umlagebeträge auf das Bruttoneugeschäft.

Wirkung von CRR-Novellierungen/EM-Anforderungen der Aufsicht

Neben der leichten Rechen- und Kommunizierbarkeit des Vorgehens bietet das Vorgehen gleichzeitig den Vorteil, dass Maßnahmen des Risikomanagements unmittelbar zu Wettbewerbsvorteilen umgewandelt werden. Beispielsweis wirken RWA senkende Maßnahmen (z. B. Realkreditprivilegierung) unmittelbar auf die RoE-Basis und damit auf die notwendigen Eigenkapitalkosten. Im Sinne der Bestimmung einer Preisuntergrenze, also der kurzfristigen Schwelle einer Wettbewerbsfähigkeit, ist somit eine sofortige Wirkung spürbar. Auch weitere Maßnahmen wie die Optimierung von Risikowerten mit Wirkung auf SREP-Zuschläge würden unmittelbar Wettbewerbsvorteile generieren.

Nachteil an diesem Vorgehen ist die Unterwerfung/unmittelbare Kopplung von Pricing-Bestandteilen an externe Faktoren wie Entscheidungen der Aufsicht. Generelle Anordnungen, wie im Januar 2022 in Form des antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt, wirken somit preiserhöhend.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass losgelöst vom gewählten Verfahren derartige Eingriffe der Aufsicht in die Kapitalbasis der Institute letztendlich wo irgend möglich über den Preis an Kunden weitergegeben werden. Wettbewerbsnachteile sind somit nicht zu erwarten. Die Wirkung ist jedoch unmittelbar und leicht feststellbar. Die künstliche Verknappung von freien Eigenmitteln führt unmittelbar zur Senkung der Ertragsmöglichkeiten von Kreditinstituten. Ein Ausgleich kann daher lediglich über den Preis oder eine Optimierung der EM-Bindung erfolgen.

PRAXISTIPPS

  • Je granularer die Ableitung von EK-Kosten und gewinnbedarf erfolgt, desto höher ist der generierbare Wettbewerbsvorteil.
  • Ein möglichst triviales Vorgehen wie beschrieben ermöglicht eine sinnvolle Kommunikation und Entscheider-Einbindung. Durch den direkten Bezug zur Planung kann der Regelkreislauf/die Kongruenz zwischen Planung und Pricing gut hergestellt werden.
  • Durch externe Ereignisse entstehende Zusatzkosten können sinnvoll quantifiziert und im Pricing berücksichtigt werden. Die Unterscheidung zwischen Gewinnbedarf und EK-Kosten ermöglicht ein bei Bedarf taktisches Vorgehen im Pricing im Rahmen klar abgegrenzter Preisspielräume.

Beitragsnummer: 19541

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