Leoni Schlatt, Vertriebscontrolling/Meldewesen, Abteilung Controlling/Rechnungswesen, Stadtsparkasse Delbrück
I. Einleitung
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Klimaproblematik legte die Europäische Kommission im Jahr 2019 den EU Green Deal vor, um die Klimaschutzziele des Pariser Klimaschutzabkommens auf europäischer Ebene zu erreichen. Dazu plant die EU-Kommission, Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten zu lenken. Ein einheitlicher Regulierungsrahmen soll mithilfe der EU-Taxonomie zur Nachhaltigkeit sowie der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) dazu beitragen, Transparenz und Klarheit zu schaffen, welche Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig einzustufen sind. Damit sollen Finanzmarktteilnehmende geschützt und „grüner Etikettenschwindel“ (Greenwashing) verhindert werden.
Die Nachfrage nach grünen Geldanlagen steigt seit Jahren – auch bei privaten Anlegern – in hohem Maße. Zu fast jeder konventionellen Anlageklasse existiert bereits ein nachhaltiges Pendant. Zur Klassifizierung grüner Geldanlagen verwenden die Anbieter verschiedene Bewertungspunkte und Ansätze, um die ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) in dem Finanzprodukt zu berücksichtigen. Die Anbieter nachhaltiger Geldanlagen versprechen häufig die Förderung und Investition in nachhaltige Projekte und Unternehmen. Doch wie viel „Nachhaltigkeit“ steckt in diesen Geldanlagen? Welchen Beitrag kann die Regulatorik in Bezug auf Nachhaltigkeit bei Geldanlagen leisten und was bedeuten die regulatorischen Entwicklungen für Kreditinstitute?
II. Wie viel Nachhaltigkeit steckt in grünen Geldanlagen?
1. Anlageansätze [...]
Beitragsnummer: 19587