Ulrike Seip, Senior Referentin Datenschutz, DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
Definition von Auftragsverarbeitung
Maßgeblich für das Vorliegen einer Auftragsverarbeitung i. S. d. Art. 28 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist, dass:
- die Verarbeitung der personenbezogenen Daten den Mittelpunkt und Zweck des Auftragsverhältnisses darstellt
- der Auftragnehmer an die Weisungen des Auftraggebers gebunden ist. Dies bedeutet, dass die Entscheidungsfreiheitsgrade für den Auftragnehmer bei der Art und Weise der Durchführung des Auftrags begrenzt sind.
Eine datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn beide oben genannten Kriterien erfüllt werden. Die Weisungsgebundenheit spiegelt sich auch in Art. 29 DSGVO (Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters) wider. Die Dauer der Verarbeitung spielt dabei keine Rolle. Ebenfalls keine Rolle spielt, ob der Auftragnehmer ein Unternehmen des gleichen Konzerns ist. Wenn ein rechtlich selbstständiges Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe oder eines Konzerns bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Auftragnehmer ist, kann auch von einer Auftragsverarbeitung ausgegangen werden. [...]
Beitragsnummer: 1968