Dienstag, 22. März 2022

§ 489 Abs. 4 Satz 2 BGB gilt auch für kommunalen Zweckverband

Hervé Edelmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner, Stuttgart


In seiner Entscheidung vom 14.12.2021, Az. XI ZR 72/20, gelangt der Bundesgerichtshof nach umfassender Auseinandersetzung mit den in Literatur und Rechtsprechung gegensätzlich vertretenen Auffassungen zum Ergebnis, dass ein kommunaler Zweckverband, der sich allein aus Gemeinden und/oder Gemeindeverbänden zusammensetzt, einem Gemeindeverband i. S. v. § 489 Abs. 4 Satz 2 BGB gleichzustellen ist (zustimmend Herresthal, EwIR 5/2022, S. 129 ff.).


Beitragsnummer: 20636

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