Sonntag, 31. Juli 2022

Leistungsgestörte Kredite transparent im internen & externen Reporting

Frank Günther, Seniorconsultant, Kreditregulatorik-Spezialist Kredit und Aufsichtsrecht, FCH Consult GmbH


In vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an die Überwachung von leistungsgestörten Krediten aufsichtsrechtlich erheblich erweitert. In meiner Beratungstätigkeit ist mir dabei vor allem aufgefallen, dass die Daten, welche in hoher Transparenz regelmäßig der Aufsicht gemeldet werden, in den verschiedenen Bankprozessen zur Qualitätssicherung und Risikosteuerung noch nicht ausreichend Verwendung finden.

 

Grundsätzliche Anforderungen

Wesentliche erweiterte Anforderungen an das Controlling und die Steuerung leistungsgestörter Kredite haben die EBA-Leitlinien über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen vom 31.10.2018 in der Umsetzung im Rahmen der 6. MaRisk Novelle (BaFin Rundschreiben 10/2021 vom 16.08.2021) fixiert. In Tz. 85 der genannten Leitlinien werden in diesem Zusammenhang die Anforderungen an die wesentlichen Daten gestellt:


Einfacher Zugang zu allen relevanten Daten und Dokumenten, darunter: 

  • aktuelle Informationen zu NPL und jungen Zahlungsrückständen von Kreditnehmern, einschließlich automatisierter Benachrichtigungen bei Aktualisierungen, 
  • Informationen zu Risikopositionen und Sicherheiten/Garantien in Zusammenhang mit dem Kreditnehmer oder verbundenen Kunden, 
  • Instrumente zur Überwachung/Dokumentation zur Nachverfolgung der Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit von Forbearance-Maßnahmen, 
  • Status von Abwicklungsaktivitäten und Interaktion mit Kreditnehmern sowie Details zu vereinbarten Forbearance-Maßnahmen usw.,
  • nachverfolgte Cashflows aus Kredit und Sicherheiten.

 

Unterstützung effiziente Bearbeitung und Überwachung:

  • automatisierte Workflows über den gesamten NPL-Lebenszyklus hinweg,
  • automatisierte Überwachungsprozesse für den Kreditstatus, die eine korrekte Kennzeichnung von notleidenden und gestundeten Risikopositionen sicherstellen, 
  • eingebundene Frühwarnsignale/Zahlungsstromanalysen,
  • automatisiertes Berichts-/Meldewesen über den Lebenszyklus der NPL-Abwicklung hinweg, für das NPL-Management, das Leitungsorgan und andere zuständige Führungskräfte sowie die Aufsichtsbehörde, 
  • Wirksamkeitsanalyse der Abwicklungsaktivitäten (z. B. Gesundungsquote/Erfolgsquote, Informationen zu Verlängerungen, Wirksamkeit angebotener Restrukturierungsoptionen, Zahlungseingangsrate, Analyse der Gesundungsquote nach Zeitbändern, Anteil gehaltener Zusagen usw.), 
  • Überwachung der Entwicklung von Portfolios/Teilportfolios/Kreditnehmergruppen/einzelnen Kreditnehmern.

 

Auch die EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung (EBA/GL/2020/06),

deren Umsetzung für die LSIs im Rahmen der 7. MaRisk-Novelle ansteht, unterstreichen in Abs. 243 diese Anforderungen:

  • Daten zum Kreditrisiko unverzüglich und möglichst ohne manuelle Eingriffe zu erfassen und automatisch aufzubereiten,
  • Generierung granularer Risikodaten, die einerseits passend sind und für das eigene Risikomanagement des Instituts verwendet werden, andererseits aber auch den Anforderungen der zuständigen Behörden an die regelmäßige aufsichtsrechtliche und statistische Berichterstattung sowie an die aufsichtlichen Stresstests und das Krisenmanagement genügen,
  • Gewährleistung einer wirksamen Überwachung aller Kreditengagements und Sicherheiten,
  • Vorhalten einer angemessenen Zeitreihe für die Meldung aktueller Risikopositionen, neuer Arten der Kreditvergabe und von Frühwarnindikatoren über den Planungshorizont.


Dies bedeutet, aktuelle Daten rund um die leistungsgestörten Kredite haben im Rahmen des internen Reportings/Controllings folgende wesentlichen Zielfunktionen zu erfüllen: 

Abbildung 1: Wesentliche Ziele Reporting rund um leistungsgestörte Kredite


Im Ergebnis der Umsetzung der 6. MaRisk-Novelle sei an dieser Stelle neben der generellen Pflicht zur Überwachung der NPE-Quote auch auf die für alle Banken geltenden Anforderungen zur Überwachung der Effizienz und Wirksamkeit von Forbearance-Maßnahmen entsprechend BTO 1.3.2 Tz. 6 MaRisk hingewiesen.

 

 

Abbildung 2: Übersicht Controlling Forborne-Prozess


Daten im aufsichtlichen Meldewesen (externes Reporting)

Bei der Gestaltung der internen Reporting- und Controllingprozesse rund um die leistungsgestörten Kredite macht es Sinn, im Vorfeld die vorhandenen Daten aus denen verschiedenen Bereichen des aufsichtlichen und statistischen Meldewesens zu analysieren und diese als Basis für weitere Auswertungen entsprechend um notwendige Detaildaten angereichert zu nutzen. Die folgende Übersicht zeigt auszugsweise die hier vorliegenden Daten:

 

Abbildung 3: Übersicht (Auszug) Daten zu leistungsgestörten Krediten im Meldewesen


Vor allem die Rohdaten zu AnaCredit und FinRep sind recht umfangreich und sollten hier als Basis weiterer spezifischer Auswertungen genutzt werden. Perspektivische Anforderung ist es, diese in den Banken vorhandenen Daten noch stärker transparent in die Kreditprozesse zu integrieren, um ggf. unmittelbar in Abhängigkeit der Entwicklungen beim Engagement Entscheidungen treffen zu können.

 

Gestaltung des internen Reportings 

Der Umfang des internen Bankreportings zur Erfüllung der genannten Ziele ist im Wesentlichen vom Gesamtrisiko geprägt. Darüber hinaus bestimmt die Heterogenität des Kreditgeschäftes, wie detailliert Daten aufzubereiten sind, um treffsichere Entscheidungen treffen zu können. Anregungen zu notwendigen Informationen geben hier die Anlagen 1–3 der EBA-Leitlinien über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen.

 

Abbildung 4: Beispiele für Inhalte der Reports


Eine Bank sollte folgende Punkte aus ihren Auswertungen beantworten können und daraus entsprechende Schlussfolgerungen ableiten können:

  • Art und Häufigkeit der Frühwarnsignale,
  • Kundenwanderung Risikofrühwarnsignal-Ausfall-Gesund oder Kündigung,
  • Art des Signals und Maßnahme,
  • Einhaltung der internen Qualitätskriterien/Vergabestandards,
  • Forbearance vor Ausfall oder nach Ausfall?,
  • Gesundung? – Rechtzeitigkeit Maßnahmen,
  • Erfolgsaussichten der einzelnen Art der Maßnahme,
  • Bonitätsentwicklung/DSCR-Entwicklung vor Forbearance-Maßnahme,
  • Rechtzeitigkeit/Optimierung Kreditrichtlinien der Bank,
  • Erfolgsquoten/Gesundungsquoten nach Kundengruppen oder z. B. mit und ohne Problemkreditbearbeitung,
  • Durchschnittlicher Forbearance-Zeitraum,
  • Anteil Gesundungen und tatsächlichen Ausfall (ökonomischer Verlust),
  • Wann welches Risikofrühwarnsignal? – Wann welche Forbearance-Maßnahme? – Wann Intensivkundenbetreuung? – Wann Überleitung Problemkreditbearbeitung? – Wann Ausfall? – Wann Gesundung oder Kündigung?


PRAXISTIPPS

  • Definieren Sie die Zielstellungen des Nutzerkreises Ihres internen Controllings/Reportings speziell auf das Kreditgeschäft Ihrer Bank (differenzierte nutzerorientierte Berichte).
  • Ermitteln Sie die noch vorhandenen Datenlücken und entwickeln Sie Konzepte zur Reduzierung dieser.
  • Stellen Sie die gleiche Datengrundlage des internen Reportings und externen Meldewesens sicher und plausibilisieren Sie die Ergebnisse.

 


Beitragsnummer: 21690

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