Montag, 10. Oktober 2022

Neuausrichtung des aufsichtlichen Meldewesens

Eine kritische Würdigung der Machbarkeitsstudie der BaFin

Prof. Dr. Svend ReuseMBA, Mitglied des Vorstandes, Kreissparkasse Düsseldorf. Zudem Honorarprofessor an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Fachbeirat im isf – Institute for Strategic Finance

Prof. Dr. Dr. habil. Eric Frère, Dekan, FOM Hochschule für Oekonomie und Management, Direktor des isf – Institute for Strategic Finance[1] 

 

Einleitende Worte 

Das bankaufsichtliche Meldewesen der Institute ist seit Jahren im Wandel. Es ist stark fragmentiert, Meldeumfang und -frequenz haben deutlich zugenommen (vgl. Schütte 2022), ohne dass sich ein direkter Mehrwert immer erkennen lässt. Oftmals werden auch redundante Daten gemeldet, zudem steigt der Aufwand an granularer zeitraumorientierter Meldung wie AnaCredit an. Es stellt sich also die Frage, ob nicht eine Neuausrichtung des Meldewesens erforderlich ist.

Die ist der Aufsicht nicht entgangen. Mit Veröffentlichung vom 04.07.2022 (vgl. BaFin 2022a) hat die BaFin eine Machbarkeitsstudie zur Neuausrichtung des Meldewesens bereitgestellt (vgl. BaFin 2022b). Die leider nur in Kurzversion verfügbare Studie wird in diesem Beitrag aus Sicht von Praxis und Theorie kritisch gewürdigt. 

 

Wesentliche Inhalte der Studie

Die Machbarkeitsstudie umfasst 20 Seiten und ist von der BaFin gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank, fünf Kreditinstituten aus allen Säulen, der Atruvia, der Finanzinformatik sowie der S Rating und Risikosysteme erstellt worden. Auch der BdB, der BVR sowie der DSGV waren vertreten. Die BaFin hat ein knapp sechsminütiges Video veröffentlicht, welches die Kernpunkte gut zusammenfasst (vgl. BaFin 2022c). 

Ziel der Studie ist es zu prüfen, wie der Aufwand in den Instituten bei gleichzeitig steigender Informationslage für die Aufsicht gesenkt werden kann. Zudem soll die Vereinbarkeit mit EU-Entwicklungen analysiert werden.

Das vergleichsweise abstrakt geschriebene Papier verfolgt hierbei mehrere Stoßrichtungen:

  1. Datentransformation
  2. Datenmodell
  3. Datenbereitstellung Push/Pull
  4. Datenhaltung
  5. Meldungserstellung
  6. Informationssicherheit
  7. Kosten-Nutzen-Analyse

So wurde bei der Datentransformation festgestellt, dass diese weiterhin dezentral bei den Instituten verbleiben soll. Bezüglich des Datenmodells konnte festgehalten werden, dass das „Integrierte Berichtswörterbuch der Banken“ (Banks Integrated Reporting Dictionary – BIRD) der EZB nahe an das herankommt, was die Studie an Anforderungen formuliert. 

Die Analyse der Meldungserstellung ist ein Kern der Studie. Sollen Meldungen in Form von Templates wie bisher auch „as a Service“ durch die Institute an die Aufsicht gemeldet werden oder ist ein Wegfall von Templates bei gleichzeitiger direkter Aggregation in den aufsichtlichen Datenpool sinnvoll? Eine Gegenüberstellung der möglichen Zielbilder nebst kritischer Würdigung zeigt Abbildung 1.

 

Abbildung 1: Gegenüberstellung und kritische Würdigung der Zielbilder in der Meldungserstellung

 

Es ist zu erkennen, dass die Vorteile von Lösung 2, dem Wegfall von Templates, überwiegen. Die Studie spricht sich folgerichtig hierfür aus, da dies den Aufwand bei den Instituten reduziert – mehr als 75 % der Templates können entfallen. Zudem entfällt der Plausibilisierungsaufwand in den Häusern. Allerdings ist dies nicht ohne Änderung des EU-Rechtsrahmens möglich.

In Bezug auf die Datenbereitstellung besteht Konsens, dass es regelmäßige Push-Datenbereitstellungen geben muss, damit die Aufsicht adäquate Daten erhält. Die Datenhaltung sollte cloudbasiert sein, zudem ist eine gemeinsame Nutzung durch verschiedene Behörden sinnvoll. Im Kontext der Informationssicherheit werden Verschlüsselungs- und Anonymisierungstechniken vorausgesetzt. In der Kosten-Nutzen-Analyse wurden die Ergebnisse der Studie auch aus ökonomischer Sicht bestätigt. Nur der Wegfall der Templates ist auf längere Sicht trotz Zusatzaufwand bei der Einführung der richtige Weg. 

Auf der Zeitachse bedeutet dies, dass die CRR III noch mit Templates im Rahmen IReF (Integrated Reporting Framework) umgesetzt werden muss, alle Meldungen ab 2024–2028 jedoch in das neue Zielbild überführt werden sollen. Hierfür sind auch auf europäischer Basis Voraussetzungen zu schaffen.

 

Kritische Würdigung der Inhalte

Die Machbarkeitsstudie ist für ein aufsichtliches Papier vergleichsweise visionär und langfristig ausgerichtet. Aus Sicht der Praxis, aber auch der Analyse der bestehenden Meldeanforderungen, sind die meisten der dort erwähnten Aspekte zu befürworten. So liegen die Kosten der Meldepflichten für die 4.700 Institute in Europa derzeit bei ca. 20 Mrd. € pro Jahr (vgl. BaFin 2022d, S. 6). Das Projekt würde jedoch zu Beginn signifikante Investitionskosten verursachen (vgl. msgGillardon 2022, S. 8), die sich erst ab 2032 rentieren würden (vgl. Börsenzeitung 2022a).

Es scheint so, als ob die Vorgehensweise alternativlos ist, da ansonsten die Meldepflichten und die daraus resultierenden Kosten explodieren würden. Allerdings ist das Konzept nicht ohne Kritik (vgl. Börsenzeitung 2022b), da konkrete Details aufgrund der nur 20-seitigen Zusammenfassung nicht dargestellt werden.

Im Kern geht es aus Sicht der Autoren um die Schaffung eines bankaufsichtlichen Data Warehouses, welches im Kontext BCBS 239 (vgl. Reuse/Frère 2017, S. 65 ff.) durch die angeschlossenen Banken zu befüllen sein wird. Auch wenn dies löblich ist, so steckt der Teufel hier bekanntlich im Detail. Die Einführung eines Data Warehouses ist schon für einzelne Institute aufwändig und scheitert oftmals an der Komplexität. Ungleich komplexer ist die Einführung eines europaweiten Systems. Die Kosten können hier schnell deutlich höher werden als kalkuliert. Dies sollte bei der Umsetzung des Zielbildes berücksichtigt werden. 

Letztlich stellt sich auch die Frage, wer diese Kosten schultern muss. Dass der Aufseher ein Interesse an den Daten hat, ist nachvollziehbar – aber ob der Grenznutzen so hoch ist, dass die Grenzkosten gerechtfertigt sind, sei einmal dahingestellt. Aus Sicht der Autoren wäre es sinnvoll, wenn die Kosten für dieses Zielbild nicht wieder hauptsächlich die betroffenen Institute zahlen müssten. 

Des Weiteren ist kritisch zu sehen, dass der Aufseher ohne Wissen der Institute auf die Daten zugreift, diese analysiert, aggregiert und entsprechende Schlüsse zieht. An und für sich ist dies nicht nachvollziehbar, zumal die Banken in der Regel nichts zu „verstecken“ haben dürften. Die 25-jährige Erfahrung der Autoren in der Praxis zeigt jedoch, dass die Datenqualität oftmals optimierungsbedürftig ist, vor allem dann, wenn das betroffene Datenfeld bislang wenig (aufsichtsrechtliche) Bedeutung erfuhr. Als Beispiel seien Energieausweise von Objekten genannt, die erst durch die EU-Taxonomieverordnung an Wichtigkeit gewinnen. Zum einen werden diese erst seit kurzem systematisch in der IT erfasst, zum anderen wird der Altbestand wahrscheinlich nicht nachgepflegt. Eine Analyse auf diesen Daten kann folglich schnell zu Fehlinterpretationen führen. Dieses Risiko ließe sich durch die erwähnten Korrekturschleifen und „Push“-Meldungen minimieren.

Zu guter Letzt ist aus Sicht der Autoren der exponentiell gestiegene Bedarf an Daten kritisch zu hinterfragen. Gerade seit der Finanzmarktkrise sind Ad Hoc-Abfragen deutlich häufiger geworden und nicht immer erschließt sich der Mehrwert für die Institute. Auf Basis der bestehenden Meldungen lassen sich viele Dinge schon ableiten, so dass die Ad Hoc-Abfragen oftmals wenig Mehrwert bringen. 

Hinzu kommt, dass viele regelmäßigen Datenerhebungen „Datenfriedhöfe“ sind, deren Analyse wenig Erkenntnisgewinn mit sich bringt. Es ist aus Sicht der Autoren dringend geraten, dass der Umfang der Meldedaten kritisch überprüft wird und – wie in der Studie angesprochen – auch der europäische Rechtsrahmen angepasst wird. Weniger ist oft mehr und es ist sinnvoller, bei der Konzentration auf wenige Meldedaten hier auf Qualität zu achten.

 

Fazit und Ausblick auf die Zukunft

In Summe lässt sich festhalten, dass die Ideen der Machbarkeitsstudie gut und richtig sind. Es bleibt zu hoffen, dass die Kostenbudgets nicht überschritten werden und sowohl Institute als auch Aufsicht Synergien aus dem Genannten ziehen können. 

Gleichwohl ist es aus Sicht der Autoren sinnvoll, den Umfang des bestehenden Meldewesens kritisch zu hinterfragen. Die Krisen der letzten 15 Jahre sind nicht durch das Meldewesen erkannt worden. Vielmehr waren es neue Umstände, die in verschiedenartigster Kombination zu Risiken geführt haben, die dann die Krise ausgelöst haben. Diese Zusammenhänge sind jedoch nur zu erkennen, wenn die Aufsicht neben der Analyse der Daten eng mit den Instituten im Dialog ist.

 

 

PRAXISTIPPS

  • Verfolgen Sie die Entwicklung in den nächsten Jahren weiter. Konkrete To-dos lassen sich in diesem frühen Stadium noch nicht ableiten.
  • Achten Sie aber schon jetzt auf Datenqualität in Ihrem Meldewesen. Wenn in Zukunft die Korrekturschleifen entfallen, kommt der Datenqualität eine besondere Bedeutung zu.
  • Halten Sie sich eng an Ihre Verbands- oder Rechenzentrumslösungen. Auch sehr große Häuser könnten einen Individualprogrammieraufwand aus Sicht der Autoren kaum alleine stemmen.
  • Melden Sie die Daten nicht nur an die Aufsicht – analysieren Sie diese ebenfalls intern und achten Sie auf Ausreißer und Auffälligkeiten.

 

 

LITERATURHINWEISE

BaFin (2022a): Meldewesen der Zukunft, 04.07.2022, BaFin Journal, erhältlich auf: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2022/fa_bj_2207_machbarkeitsstudie.html?nn=8228448, Abfrage vom 12.07.2022.

BaFin (2022b): Meldewesen der Zukunft, Machbarkeitsstudie zur „Neuausrichtung des bank-aufsichtlichen Meldewesens“ (Kurzversion), erhältlich auf: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Anlage/dl_anlage_fa_bj_machbarkeitsstudie_meldewesen.pdf;jsessionid=2FC78BBF78ED964BD0FCCD65FABAA763.1_cid502?__blob=publicationFile&v=2, Abfrage vom 12.07.2022.

BaFin (2022c): Meldewesen der Zukunft: Video, erhältlich auf: https://www.bafin.de/SharedDocs/Videos/DE/video_fa_bj_Meldewesen.html, Abfrage vom 12.07.2022.

BaFin (2022d): Machbarkeitsstudie „Neuausrichtung bankaufsichtliches Meldewesen“ – Virtuelle Informationsveranstaltung, 12. September 2022, erhältlich auf: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veranstaltung/dl_220912_Machbarkeitsstudie_Vortrag.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Abfrage vom 14.09.2022.

Börsenzeitung (2022a): Meldewesen bleibt teuer – BaFin-Studie: Eine Reform brächte keine rasche Entlastung für Kreditwirtschaft, Börsenzeitung 05.07.2022.

Börsenzeitung (2022b): BaFin-Studie ohne „Drill Down“, Börsenzeitung 05.07.2022.

msgGillardon (2022): Newsletter Deutschland: Aufsichtsrecht & Meldewesen, Ausgabe 07/2022, erhältlich auf: https://news.msg-gillardon.de/cst/821/usrimg/a833a8d209f9d9124455fa88a52f38f7.pdf, Abfrage vom 06.09.2022.

Reuse, S./Frère, E. (2017): Anforderungen an den integrierten Datenhaushalt eines Kreditinstitutes im Kontext von BCBS 239 und MaRisk 6.0, in: Seidel, M. (Hrsg.): Banking & Innovation 2017 – Ideen und Erfolgskonzepte von Experten für die Praxis, Wiesbaden 2017, S. 65 – 87.

Schütte, S. (2022): Im Meldewesen tut sich was, 31.08.2022, erhältlich auf: https://bankenverband.de/blog/im-meldewesen-tut-sich-was/, Abfrage vom 14.09.2022.


[1]      Der Beitrag stellt die persönliche Meinung der Verfasser dar, die nicht notwendigerweise mit der des jeweiligen Arbeitgebers übereinstimmen muss.


Beitragsnummer: 21765

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