Mittwoch, 5. Oktober 2022

Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit in unsicheren Zeiten

Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftslage auf die Beurteilung der nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit: Anforderungen an Unterlagen und Kommentierung

Christoph Martinek, Abteilungsleiter Kredit, Immobilien, Sanierung, Insolvenz, FCH Gruppe AG, zuvor 20 Jahre im Kreditgeschäft (Marktfolge bei einer Raiffeisenbank und einer Sparkasse jeweils im süddeutschen Raum), hier insbesondere in der Analyse von Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, heimisch im „Lebendgeschäft“ sowie in der Problemkreditbearbeitung

 

I. Rahmenbedingungen für Kapitaldienstfähigkeitsberechnungen, aktuelle wirtschaftliche Situation, sowie deren Auswirkungen auf die Unternehmen und die kreditgewährenden Institute

Die Analyse von Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere derer von Jahresabschlüssen und Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), ist DER zentrale Punkt im Kreditgeschäft. Hierbei gilt es, die Vorgaben der EBA-Guidelines und infolgedessen der MaRisk für eine aufsichtsrechtlich konforme Kapitaldienstberechnung zu kennen und zu beachten.[1] Des Weiteren müssen die Erkenntnisse/Feststellungen aus den durchgeführten Prüfungen gem. § 44 KWG berücksichtigt werden.  

Da die wirtschaftliche Situation vor allem in den „10er“-Jahren dieses Jahrtausends weit überwiegend konstant „gut“ war und die EZB mit ihrer Zins- und Geldpolitik den Markt mehr als ausreichend mit billigem Geld versorgt hat, forcierten die Kreditinstitute die Vergabe von Krediten. Dies umfasste sowohl den gewerblichen als auch den privaten Bereich. Die Risiken waren überschaubar, Kreditausfälle gingen sehr stark zurück bzw. waren kaum noch zu verzeichnen. Die euphorische Kreditvergabe wurde zum Teil sogar noch zusätzlich mittels Zusatzerträgen aus Tendergeschäften (TLRTO/GLRG) aufsichtsrechtlich für daran erfolgreich teilnehmende Kreditinstitute belohnt. So gelang es, die Ertragssituation gezielt zu verbessern und wegfallende Erträge an anderer Stelle zumindest ein Stück weit zu kompensieren. 

Die Kombination aus „Aufsichtsrecht und dessen Auslegung“ und „euphorische Kreditvergabe“ führten selbst in den zurückliegenden wirtschaftlich stabilen Zeiten des Öfteren zu Feststellungen seitens der Prüfer. Vor allem der Umgang mit folgenden Positionen einer Kapitaldienstberechnung sorgte immer wieder für rege Diskussionen:  [...]
Beitragsnummer: 21822

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