Dienstag, 20. Dezember 2022

Erneuerbare-Energien-Anlagen-Projekte richtig finanzieren!

Die Kapitaldienstfähigkeit im Visier

Thorsten Zehrfeld, Spezialist Projekt- und Konsortialfinanzierung im Bereich Marktfolge mit Schwerpunkt Erneuerbare Energien, Sparkasse Schwaben-Bodensee

 

I. Präambel

 Seit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (nachstehend EEG) in 2004 war ein regelrechter Boom beim Bau und bei der Finanzierung von Projekten, wie Photovoltaik- und Windenergieanlagen, festzustellen. Bereits heute nehmen die Erneuerbare-Energien-Anlagen (nachstehend EE-Anlagen) einen steigenden Anteil bei der Stromversorgung ein, wie nachfolgende Grafik zeigt:

 

Abb. 1: Erneuerbare Energien: Anteile in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr[1]

 

Für die Kreditinstitute nimmt die Beurteilung der nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit eine zentrale Bedeutung für die Finanzierung von EE-Anlagen ein. Während bei „üblichen“ Unternehmensfinanzierungen Hauptaugenmerk auf die Bonität und Wirtschaftskraft des Kreditnehmers gelegt wird, stehen bei EE-Anlagen das Projekt und dessen prognostizierte Cashflows non recourse, also auf die Projektwirtschaftlichkeit sui generis abgestellt, im Vordergrund.

Auf Grundlage eines Fallbeispiels einer Neufinanzierung einer Photovoltaikfreiflächenanlage wird dem Leser ein Einblick gegeben über:

  • Hilfestellung zum Aufbau und die Bearbeitung von EE-Finanzierungen
  • Ablaufbeschreibung zur Durchführung der Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit
  • Einschätzung der Finanzierungsstruktur
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung in verschiedenen Szenarien
  • Vervollständigung und Verifizierung eigener Vorgehensweisen

Je nach Strategie des Instituts ist es notwendig, intensives Spezialwissen aufzubauen.

 

II. Cashflow-basierte Kapitaldienstberechnung von EE-Anlagen

Als exemplarisches Beispiel im Sinne dieser Ausarbeitung wird die Finanzierung einer Photovoltaikfreiflächenanlage betrachtet.

Hierbei sind nachfolgende Bearbeitungsschritte hilfreich:

 

Abb. 2: Arbeitsschritte einer Projektfinanzierung

 

a) Projektbeschreibung

Bei Neufinanzierungen dienen primär folgende Unterlagen als Basis der Kreditentscheidung:

  • Projektbeschreibung mit Planrechnung
  • Projektverträge
  • Standortinformation
  • Ertragsgutachten

Grundlage der Projektbeschreibung und Planrechnung des Kunden ist das Ertragsgutachten. Hierbei wird das Ertragsaufkommen anhand von anlagen- und standortspezifischen Kenngrößen, wie bspw. Globalstrahlungen, unter Berücksichtigung von Unsicherheitsfaktoren und entsprechenden Abschlägen ermittelt. Dem Analysten obliegen die Bewertung und der Vergleich der Ergebnisse. Dabei sind folgende Kriterien besonders zu beachten: [...]
Beitragsnummer: 21944

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