Donnerstag, 19. Januar 2023

Bankseitige Kündigung von Prämiensparverträgen

Wirksame Prämiensparvertragskündigung bei Vereinbarung einer maximalen Laufzeit

Hervé Edelmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner, Stuttgart

 

Wie in der BTS-Ausgabe Juli/August 2022, S. 62 f. dargelegt, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach klargestellt, dass in der in Prämiensparverträgen enthaltenen Regelung „maximale Laufzeit von 30 Jahren" keine feste Vertragslaufzeitvereinbarung zu sehen ist mit der Folge, dass die Sparkasse auch bei solchen Regelungen den Prämiensparvertrag nach Erreichen der höchsten Prämienstufe wirksam kündigen kann. Dieser Rechtsauffassung hat sich nunmehr auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Hinweisbeschluss vom 21.11.2021 I-14 U 118/21, unter Hinweis auf die Verfügung des Bundesgerichtshofs vom 18.01.2022, XI ZR 104/21, sowie des Urteils des LG Krefeld, vom 12.02.2021, 1 S 54/20, angeschlossen.


PRAXISTIPP

Es bleibt zu hoffen, dass die Vertreter der Sparer diese Rechtsprechung endlich zur Kenntnis nehmen und davon absehen, ihre Kunden in offenkundig aussichtslose Prozesse zu treiben.


Beitragsnummer: 21993

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