Sonntag, 30. April 2023

Herausforderungen EU-Taxonomie und Nachhaltigkeit

Das Thema Nachhaltigkeit dominiert Politik und Wirtschaft gleichermaßen – für die Kreditinstitute werden neue Regelungen zur Herausforderung, aber auch zur Chance

Thomas Gerlach, Stv. Abteilungsleiter Interne Revision, Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

 

I.          Fokus Nachhaltigkeit

Man hat manchmal den Eindruck, jede Zeit hat in der Finanzwelt Modewörter hinterlassen. Um die Jahrtausendwende sorgte der Börsengang der Telekom für den Börsenboom, die Ernüchterung ging einher mit dem Börsencrash, lokale Banken beäugen die sogenannten Direktbanken mit Argwohn und die Jahre bis Ende 2021 waren von den Begriffen Niedrigzinsphase und Negativzinsen geprägt. Ein Begriff ist jedoch gekommen, um zu bleiben. Das Wort Nachhaltigkeit erfüllt sich sozusagen selbst in allen gesellschaftlichen Bereichen. Man kann es auch mit den Worten der BaFin sagen: „Nachhaltigkeit: Daran kommt niemand mehr vorbei[1].

Während bislang die Hinweise von Unternehmen auf nachhaltige Produkte und verantwortungsbewusste Herstellungsverfahren primär einen Werbecharakter hatten, spielen künftig für viele Marktteilnehmer gesetzliche Anforderungen eine große Rolle. Die Kreditinstitute werden sich auf jeden Fall mit dem Thema auseinandersetzen müssen, letztlich geht es sogar um die Testierung ihres Jahresabschlusses.  

Die Banken müssen sich neben der eigenen nachhaltigen Verhaltensweise über die ESG-Risiken ihrer Kunden bewusst werden. Die Abkürzung steht für den Dreiklang Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). 

1.         EU-Taxonomieverordnung

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, Finanzströme in nachhaltige Aktivitäten zu steuern und damit die Transformation der Wirtschaft voranzutreiben. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, die Europäische Union bis zum Jahre 2050 klimaneutral zu gestalten. Es wird vom Green Deal der Staatengemeinschaft gesprochen. Der EU-Aktionsplan für nachhaltiges Finanzwesen steht für die Umsetzung dieses Vorhabens. Bei der Lenkung der Aktivitäten sind neben der Einhaltung internationaler sozialer und arbeitsrechtlicher Mindeststandards sechs Umweltziele der EU zu betrachten. 

Diese Ziele sind:

1. Klimaschutz

2. Anpassung an den Klimawandel

3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen

4. Abfallvermeidung, Recycling und Kreislaufwirtschaft

5. Vermeidung/Verminderung von Umweltverschmutzung [...]
Beitragsnummer: 22002

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