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Mittwoch, 26. April 2023

Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen

Die Bundesbank kann nach der Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung (FinStabDEV) von den Banken Daten zu neuen Wohnimmobiliendarlehen an private Kreditnehmer erheben

Thomas Gerlach, Stv. Abteilungsleiter Interne Revision, Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

I. Einleitung

Das 2012 beschlossene Finanzstabilitätsgesetz (FinStabG) weist der Deutschen Bundesbank die Aufgabe zu, zur Wahrung der Finanzstabilität beizutragen, indem sie insbesondere „für die Finanzstabilität maßgebliche Sachverhalte analysiert und Gefahren identifiziert, welche die Finanzstabilität beeinträchtigen können“[1]. 

Das Gesetz entstand unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise mit ihren massiven Verwerfungen und der Notwendigkeit staatlicher Stützungsmaßnahmen für den Bankensektor. Als handelndes Gremium wurde ein Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) gebildet, dem jeweils drei Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der Deutschen Bundesbank, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie – ohne Stimmrecht – ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) angehören. 

Ein wesentlicher Risikofaktor für die Finanzstabilität ist der Wohnimmobilienmarkt in Deutschland. Die Stabilität kann durch Preisblasen für die Objekte, durch übertriebene Kreditvergaben oder durch eine Absenkung der Kreditvergabestandards gefährdet sein. Der letzte Punkt könnte sich in verringerten Eigenkapitalanforderungen bei einer Wohnhausfinanzierung oder unangemessen langer Laufzeiten ausdrücken. Diese Risikofaktoren können sich zudem gegenseitig aufschaukeln. Verringerte Kreditvergabestandards führen im Extremfall zu einer weiter erhöhten Nachfrage, ggf. unter Inkaufnahme unangemessener Preise, was wiederum die Preisblasen weiter intensiviert. Die Entwicklung in der Phase um 2008, es sei als Stichwort die Lehman-Brothers-Pleite erwähnt, hat in den USA gezeigt, dass solche Risiken tatsächlich schlagend werden können. 

Um diese Problematik einschätzen zu können, benötigt die Bundesbank ein ausreichendes und valides Datengerüst, das bislang nicht gegeben ist. Dieser Einschätzung folgen auch diverse fachkundige Institutionen, darunter der Europäische Ausschuss für Systemrisiken, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Internationale Währungsfonds, die entsprechende Hinweise an die deutschen Regulatoren gegeben haben. [...]
Beitragsnummer: 22003

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