Thomas Gerlach, Stv. Abteilungsleiter Interne Revision, Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
I. Einleitung
Der öffentlichen Hand geht es häufig wie den Kreditinstituten: Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben sind eine Vielzahl von sich ständig ändernden und erweiterten Vorschriften zu beachten, die häufig erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen.
In Zeiten angespannter Haushalte und vor dem Hintergrund der seit 2022 stark gestiegenen Inflationsraten stellt dies die Städte und Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen.
Im Bereich von notwendigen Investitionen in die Infrastruktur bieten sich Lösungsmöglichkeiten in Kooperation mit der Hausbank der Kommune an, für die Beteiligten ergibt sich im Idealfall eine Win-Win-Situation. Der Lösungsweg kann dabei die Investition über einen unechten Mietkauf sein. Am Beispiel von Feuerwehrhäusern stellt dieser Aufsatz die Vorgehensweise dar.
II. Darstellung des Geschäftsfelds
Die gesetzlichen Grundlagen weisen den Städten und Gemeinden klare Aufgaben im Zusammenhang mit dem Brandschutz zu, nachstehend die entsprechende Formulierung in Hessen: „Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe in Abstimmung mit den Landkreisen und der jeweils unmittelbar zuständigen Aufsichtsbehörde eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten.“[1] [...]
Beitragsnummer: 22052