Dienstag, 7. März 2023

Rezension: Gesellschaft bürgerlichen Rechts: GbR

§§ 705-740c BGB



Wolfgang Servatius: Gesellschaft bürgerlichen Rechts: GbR, C.H.Beck, München, 2023, XVI, 892 S., 159 €. 


Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 25.06.2021 bewirkt eine grundlegende Neugestaltung u. a. des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) und tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 Zu den wesentlichen Punkten der Reform zählen eine Umgestaltung des Leitbilds der GbR auf eine auf eine gewisse Dauer angelegte Gesellschaft, die mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet ist und als solche am Rechtsverkehr teilnimmt. Neu ist die Schaffung einer eingetragenen GbR („eGbR“), die in ein nach §§ 707 ff. BGB zu schaffendes GbR-Gesellschaftsregister eingetragen werden kann. Während die Eintragung zunächst nicht verpflichtend oder für die Erlangung der Rechtsfähigkeit erforderlich ist, ist sie aber für den Erwerb von Grundstücken durch die GbR erforderlich. Weitere Vorschriften beschäftigen sich mit dem Statuswechsel zwischen eGbR und Personenhandelsgesellschaft sowie dem Beschlussverfahren, Informationsrechten und -pflichten. Neu ist, dass die eGbR umwandlungsfähig i. S. d. UmwG wird. Aus der Neuregelung ergibt sich ggf. Handlungsbedarf, etwa die Prüfung betroffener Gesellschaftsverträge im Hinblick darauf, ob vertragliche Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen zur Nutzung von Vorteilen oder Vermeidung von Nachteilen gewünscht sind und in den Gesellschaftsverträgen normiert werden müssen.

Aufgrund der Tatsache, dass es sich beim MoPeG um eine „Jahrhundertreform“ des Personengesellschaftsrechts handelt, kann die Bedeutung eines ersten Kommentars zum neuen Recht kaum hoch genug eingeschätzt werden. Der Aufbau als klassischer Kommentar und das Aufzeigen von Handlungsbedarf sind positiv hervorzuheben. Im Vorwort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bewusst darauf verzichtet wurde, dem früheren Recht großen Raum zu geben. Dementsprechend folgt dann in der Kommentierung zu § 705 BGB der Hinweis auf die Änderungen und die Themen, bei denen Handlungsbedarf zu prüfen ist.

Aus Sicht des Bankpraktikers wäre eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmer wünschenswert gewesen. Bei § 705 BGB, Rn. 54 wird auf die Vermögensverwaltung eingegangen, die richtig als grundsätzlich nicht unternehmerisch i. S. d. § 14 BGB eingeordnet wird. Für die Praxis stellt sich die Folgefrage, ab wann etwa die Vermögensverwaltung unternehmerische Dimensionen annimmt oder im Aktivgeschäft, ab wann bei der Darlehensvergabe nicht mehr von einer Verbrauchereigenschaft auszugehen ist.

In einer Folgeauflage – die dem Werk zu wünschen ist – lässt sich das vielleicht noch aufnehmen.

 

Prof. Dr. Roman Jordans, LL.M. (NZ), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, (of Counsel), CBH Rechtsanwätle, Köln, Professor für Wirtschaftsrecht, IU Internationale Hochschule

 


Beitragsnummer: 22066

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