Mittwoch, 29. März 2023

Herausgeberinterview mit Dominik Leichinger und Christoph Hoeren

Aktuelle aufsichtsrechtliche Vorgaben • Effiziente und prüfungssichere Ermittlungsmethoden zur Beurteilung der zukunftsgerichteten Kapitaldienstfähigkeit

Ganz aktuell haben wir unter der Herausgeberschaft von Dominik Leichinger, Deutsche Bundesbank und Christoph Hoeren, DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (100 % Tochter der KfW) unser Fachbuch „Analyse der zukünftigen und nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit “ veröffentlicht. 


Herr Hoeren, im Prozess der Kreditanalyse nimmt die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit bei der Kreditvergabe/-überwachung von Firmenkunden eine herausragende Bedeutung ein. Aktuell kommt es durch die EBA-Kredit-Leitlinie sowie die neuen MaRisk zu einer weiteren Verschärfung der Anforderungen. Welche sind hier im Besonderen zu berücksichtigen? 

Christoph Hoeren: Die zusätzlichen Anforderungen sind sehr vielfältig und mit teilweise sehr detaillierten Vorgaben an den Umfang und den Inhalt der Analyse der Kapitaldienstfähigkeit. In den letzten Jahren hat sich da schon einiges in der Kreditpraxis getan und viele grundsätzliche Anforderungen sind von den LSIs bereits umgesetzt worden. Dennoch kommen jetzt viele neue Themen auf die LSIs zu wie z. B. die Vorgaben zum Bestandskundenmanagement, die Sensitivitäts-/Szenarioanalysen und spezielle inhaltliche Anforderungen an die Analyse des Working Capital Bedarfs im Rahmen der Cashflow-Analyse. Es wurden zwar Vereinfachungen für bestimmte Unternehmensgrößenklassen eingeräumt, aber je nach Ausrichtung der LSIs können diese Erleichterungen nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Wichtig sind daher eine frühzeitige GAP-Analyse und konkrete Umsetzungspläne.

 

Herr Leichinger, aktuell hat die Bankenaufsicht bei ihren Prüfungen einen besonderen Fokus auf die Kapitaldienstfähigkeit gelegt. Welche Problembereiche sind bei der Ermittlung der KDF in der Kreditpraxis/-prüfung zu beachten? 

Dominik Leichinger: Die Prüfungspraxis zeigt, dass insbesondere drei verschiedene Bereiche nicht selten zu Feststellungen in 44er-Prüfungen führen. Hierbei handelt es sich zum einen um die KDF-bezogenen Regelungen innerhalb der schriftlich fixierten Ordnung eines Instituts, konzeptionell methodische Schwächen, die sich auf die Ermittlung der zukunftsbezogenen KDF beziehen, und kontextbezogene Probleme, da auf KDF-bezogene Analyseergebnisse regelmäßig in weiteren Prozessen zurückgegriffen wird (z. B. Risikoklassifizierungsverfahren oder Verfahren zur Früherkennung von Kreditrisiken).

Insbesondere mit Blick auf die bevorstehende MaRisk-Novelle und die in diesem Zusammenhang aus den EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung zu integrierenden Anforderungen an die Prüfung der Kreditwürdigkeit werden zukunftsgerichtete Analysen zunehmend in den Fokus rücken. Problembereiche dabei könnten vor allem in technischen Auswertungs- und Analysemöglichkeiten in den Kernbanksystemen der Institute bestehen.

 

Herr Hoeren, an wen richtet sich das Fachbuch? 

Christoph Hoeren: Das Fachbuch richtet sich zum einen an Einsteiger in das Themengebiet der Analyse der Kapitaldienstfähigkeit, da die Grundlagen übersichtlich und verständlich aufbereitet sind. Auf der anderen Seite bietet es aber auch für erfahrene Praktiker wertvolle Einblicke in Best-Practice-Ansätze und gibt dabei den aktuellen Stand aufsichtsrechtlicher Anforderungen wieder. 


Der besondere Vorteil dieses Buches ist auch darin zu sehen, dass es unterschiedliche Blickwinkel durch Autoren aus der Aufsichts- und Kreditpraxis für unterschiedlichste Geschäftsfelder der LSIs einbringt. 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Alle weiteren Information zu unserer top-aktuellen neuen Fachbuch „Analyse der zukünftigen und nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit“ finden Sie bitte hier: https://www.fch-gruppe.de/Buch/analyse-der-zukuenftigen-und-nachhaltigen-kapitaldienstfaehigkeit


Beitragsnummer: 22084

Beitrag teilen:

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.