Talena Wahl, Prüferin, Bankgeschäftliche Prüfungen, Schwerpunkt IT Prüfungen, Deutsche Bundesbank Stuttgart[1]
I. Hintergrund
Der Digital Operational Resilience Act, kurz DORA, ist 2023 in aller Munde und bewegt u. a. die Kreditwirtschaft in einem hohen Maße. Der Entwurf für DORA wurde im September 2020 von der EU-Kommission vorgelegt und ist Teil des digitalen Finanzpakets der EU. DORA betrifft nicht nur Banken, sondern z. B. auch Versicherungsunternehmen.
Das EU-Parlament hat am 27.11.2022 DORA zur Absicherung gegen Cyberrisiken mit großer Mehrheit bestätigt. Am 16.01.2023 ist DORA in Kraft getreten. Die neue Regulierung soll bestehende Standards vereinheitlichen. Ziel ist ein detailliertes und umfassendes Rahmenwerk für die digitale Betriebsstabilität von EU-Finanzunternehmen. Die Einführung stellt Finanzunternehmen vor große Herausforderungen – sie birgt aber auch Chancen. DORA ist ab dem 17.01.2025 anzuwenden.[2]
Die Geschwindigkeit in der DORA durch die Unternehmen umgesetzt werden soll (zwei Jahre), wurde in den vergangenen Wochen viel diskutiert.[3]
Doch da die Nutzung von Informationstechnologie weiter stark ansteigt und immer mehr Menschen z. B. Cloud-Dienste nutzen, steigen auch die Gefahren, die z. B. aus Cyberangriffen rühren. Generell ist mit der Nutzung der informationstechnologischen Lösungen ein hoher Grad an Abhängigkeit verbunden. Auch der Ausschuss für Finanzstabilität hat festgestellt, dass die Bedrohungslage im Kontext der Cyberrisken angestiegen ist. Auch der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine, der letztendlich nicht nur die beiden Staaten betrifft, hat das Risiko von Cyberangriffen erhöht.[4] [...]
Beitragsnummer: 22091
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