Dienstag, 12. September 2023

Rezension: HRI II – Handbuch Restrukturierung in der Insolvenz

Eigenverwaltung und Insolvenzplan

Kübler/Bork/Prütting (Hrsg.): HRI II – Handbuch Restrukturierung in der Insolvenz. Eigenverwaltung und Insolvenzplan, RWS Verlag, Köln, 4. Aufl. 2023; 1.595 S., 248 €.


Nach nunmehr fünf Jahren liegt die neu bearbeitete Auflage vor. In dieser Zeit hat sich viel verändert in der Restrukturierungslandschaft. Dieser Entwicklung wurde im doppelten Sinn Rechnung getragen. Die Restrukturierung vor der Insolvenz wird in einem separaten Werk ausführlich betrachtet (Rezension liegt ebenfalls vor). In diesem Werk geht es nun um die Restrukturierung in der Insolvenz.

Der Aufbau ist analog zu HRI I: chronologisch sinnvoll, inhaltlich klar strukturiert. Von der Eigenverwaltung hin zum Insolvenzplan. Dies ermöglicht erneut ein schnelles Einfinden in das jeweilige Thema. Kapitelsprünge werden damit eingedämmt, was das Verständnis für die Thematik begünstigt. Die Ausführungen werden an entscheidenden Stellen mit weiteren Literaturverweisen ergänzt. Eine tief(er)gehende Auseinandersetzung mit dem Thema ist damit möglich. Abgerundet wird auch dieses Werk mit jeweils einem Kapitel zum Arbeits- und Steuerrecht. Den Abschluss bildet kleiner Ausblick auf die Ergebnisse der ESUG-Evaluation: Ein kleiner Blick in eine mögliche Zukunft.

Analog zum „HRI I“ bleibt festzuhalten: Dieses Buch ist in der aktuellen Zeit ein wertvolles Nachschlagewerk. In einzelnen Kapiteln mit Sicherheit weitergehend als in der täglichen Bankpraxis notwendig. Dennoch lohnt sich für Spezialisten der Blick auf die Herausforderungen insgesamt. Erweitertes Wissen bedeutet erweitertes Verständnis. Dies führt i. d. R. zu einem sichereren (und bestenfalls erfolgreicherem) Umgang mit der Thematik „Restrukturierung in der Insolvenz“.

 

Christoph Martinek, Abteilungsleiter Kredit, Immobilien, Sanierung, Insolvenz, FCH AG, Heidelberg


Beitragsnummer: 22212

Beitrag teilen:

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.