Freitag, 15. Februar 2019

Der Privatverkauf einer Immobilie

Rechtliche und praktische Empfehlungen.

Dr. Jörg Lauer, Rechtsanwalt, langjährige Leitungsfunktion im nationalen und internationalen Immobilienfinanzierungsgeschäft im Landesbankensektor.

I. Einleitung

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, entscheidet sich zuerst, ob er dies „privat“ oder unter Einschaltung eines Maklers durchführen möchte. Ist diese strategische Vorfrage zugunsten des Privatverkaufs geklärt, geht es sodann um die Vermarktungsstrategie. Diese reicht vom Inserat in selektiven örtlichen oder regionalen Zeitungen, über abgesprochene Aushänge bei führenden Firmen und Institutionen bis hin zum Einstellen in überregionale Portale im Internet. Selbstverständlich ist dabei stets eine wahrheitsgemäße, gleichwohl werbewirksame Beschreibung des Objektes erforderlich, bei Internet-Portalen zusätzlich aussagekräftige Fotos. Die Formulierungen sollten auf die priorisierte Zielgruppe für die betreffende Immobilie ausgerichtet werden[1].

Die Strategie kann auch vorsehen, zunächst den Privatverkauf anzustreben und bei ausbleibendem Erfolg später einen Makler einzuschalten, der z. B. eine überregionale Klientel erreicht. Die konsequente Umsetzung der gewählten Strategie ist erforderlich, um die Werbung für die Immobilie zu steuern und zu vermeiden, dass diese wie das sprichwörtliche saure Bier „überall“ und unkontrolliert angeboten wird. Generell gilt es zu bedenken, dass Anzeigentexte verändert werden können, Eindrücke über Fotos aber haften bleiben. Zur Strategie gehört ferner, sich einen realistischen Zeitrahmen zu setzen, innerhalb dessen die Transaktion durchgeführt werden soll; Kriterien hierfür sind u. a. die Kosten der laufenden Verwaltung, die Angebots- und Nachfragesituation sowie das Ziel, realistische Preisvorstellungen möglichst zu erreichen.

II. Vorbereitung und Abschluss des Kaufvertrages

1. Vorbereitung des Privatverkaufs

Um zu einer fundierten Vorstellung bezüglich eines Verkaufspreises zu gelangen, sollte – nach einer gründlichen Marktbeobachtung – ein Marktwert-Gutachten erstellt werden. Ein solches folgt bei selbst genutzten Wohnimmobilien dem Sachwertverfahren, bei dem

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Beitragsnummer: 2223

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