Laetitia Corbisez, Associate bei der Natixis Corporate und Investment Bank (Frankfurt)
I. Einleitung
Am 07.12.2022 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts veröffentlicht. Die dabei angestrebte Vereinheitlichung wesentlicher Insolvenzvorschriften ist Teil des Aktionsplans zur Förderung der EU-Kapitalmarktunion und soll sukzessiv umgesetzt werden. Doch was bedeutet dies für die deutsche Insolvenzordnung, sollte diese Richtlinie in Kraft treten? Was ändert sich konkret und worauf muss besonders geachtet werden? Dieser Beitrag soll die Zielsetzung und die wichtigsten Regelungen des EU-Entwurfes, die sich insbesondere auch auf das deutsche Insolvenzrecht auswirken könnten, darstellen.
II. Hintergrund und Zielsetzung des Richtlinienentwurfs
Die Insolvenzvorschriften sind national stark fragmentiert, sodass sie in den Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Dadurch erweisen sie sich als unterschiedlich effizient im Hinblick auf die zur Liquidation eines Unternehmens erforderliche Zeit und den Wert, der schließlich zurückerlangt werden kann. Infolgedessen führen diese Unterschiede zwischen den nationalen Regelungen auch zu Unsicherheiten in Bezug auf den Ausgang von Insolvenzverfahren und für Gläubiger mit Schuldnern in anderen Mitgliedstaaten im Vergleich zu denen, die nur im Inland tätig sind, zu höheren Kosten, was die Informationsbeschaffung und den Lernprozess angeht.
Da Maßnahmen auf EU-Ebene besser geeignet sind, um die Fragmentierung der nationalen Insolvenzregelungen wesentlich zu verringern und die Annäherung bestimmter Elemente der Insolvenzvorschriften der Mitgliedstaaten zu ermöglichen, wurde seitens der EU-Kommission ein Entwurf erarbeitet, der zur Harmonisierung der nationalen Insolvenzvorschriften führen soll. Dabei soll die angestrebte Harmonisierung:
- zu einem homogeneren Funktionieren der EU-Kapitalmärkte im Sinne einer „echten“ Kapitalmarktunion führen,
- die Marktfragmentierung verringern und
- einen besseren Zugang zur Unternehmensfinanzierung sicherstellen.
III. Wesentliche Inhalte des Richtlinienentwurfs [...]
Beitragsnummer: 22237