Sebastian Blitz, Compliance Mitarbeiter, Evangelische Bank
I. Hintergrund und Bedeutung der Anpassung
Rückblickend hat aufsichtsrechtlich bedingt durch die Finanzmarktkrise 2008 die Beurteilung einer angemessenen Eigenkapitalaustattung und die Steuerung der Risikotragfähigkeit eine erhöhte Dynamik entwickelt. Hervorzuheben ist, dass in der Gesamtbanksteuerung eine Vielzahl an Voraussetzungen für die Steuerung gefordert wird, um das institutsspezifische Risikoprofil einschätzen und bewerten zu können. Nicht zuletzt in der Corona-Pandemie mussten in der Risikotragfähigkeitskonzeption diese wirtschaftlichen Einflüsse berücksichtigt werden. Die aufsichtsrechtliche Bedeutung schlägt sich sowohl in den qualitativen Vorgaben der Säule 2 wie auch zügigen MaRisk-Novellen als auch in den publizierten Leitfäden zur Risikotragfähigkeit von EZB und BaFin und, nicht zu vergessen, dem SREP-Konzept der EBA nieder. Mit der Überarbeitung des Leitfadens bringt die Aufsicht ihren Antritt zur Berechnung der Risikotragfähigkeit zum Ausdruck. Mit der erfolgten Anpassung auf der Ebene der LSI ist der neue duale Ansatz der Risikotragfähigkeit nunmehr auch in AT 4.1 MaRisk ausgerollt, um hier Konsistenz zu den SI-Instituten und dem seit 2018 geltenden Risikotragfähigkeitsleitfaden der EZB herzustellen.
II. Begrifflichkeiten
1. Wofür steht und was bewirkt ICCAP eigentlich? [...]
Beitragsnummer: 22280