Thomas Gerlach, Stv. Abteilungsleiter Interne Revision, Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
I. Einleitung
Im Rahmen der 6. MaRisk-Novelle (16.08.2021) wurde das Thema Non-Performing-Loans (NPL) in das Rundschreiben aufgenommen. In den Erläuterungen zu AT 2.1, Ziffer 1 wurde die Definition der „Institute mit hohem NPL-Bestand“ und die Berechnungslogik der NPL-Quote festgelegt.
Als hoher NPL-Bestand i. S. d. MaRisk gilt ein Wert von 5 % oder mehr, der sich auf den Quotienten des Bruttobuchwertes der notleidenden Kredite und des Bruttobuchwertes der gesamten Darlehen und Kredite bezieht[1]. Die Verwendung des Bruttowertes bedeutet den Verzicht auf die Anrechnung von bestellten Sicherheiten und/oder Einzelwertberichtigungen. Im Nenner soll außerdem die Berücksichtigung von Zentralbankguthaben und Sichtguthaben bei anderen Banken unterbleiben[2].
Die Abbildung 1 zeigt auf, wie die Quote aus den FINREP-Meldungen der Institute abgeleitet werden kann.
Abb. 1: Berechnung der NPL-Quote, eigene Darstellung, Datenquelle: FG MaRisk
In den letzten Jahren stellte die NPL-Quote in der Branche insgesamt keinen Begrenzungsfaktor für die Geschäftstätigkeit dar, die Entwicklung war positiv. Nach einer Veröffentlichung der EZB ging der Wert bei den bedeutenden deutschen Instituten von 2015 bis 2022 kontinuierlich von ca. 7,50 % auf zuletzt 2,28 % zurück[3]. Auch aus dem Sparkassen- und dem Genossenschaftssektor sind keine Informationen über nennenswerte Probleme in der Einhaltung der Schwelle bekannt.
Das aktuelle Wirtschaftsgeschehen gibt aber durchaus Anlass zur Sorge und könnte mittelfristig auch den Blick auf die NPL-Quoten in den Vordergrund rücken lassen. Für das Gesamtjahr 2023 (Stand 11/2023) wurde ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,40 % erwartet, darin stimmten die Bundesregierung und führende Wirtschaftsforschungsinstitute weitgehend überein[4]. [...]
Beitragsnummer: 22313